Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?

Frage: Kann Man die Elternzeit zurückziehen ?

MN-Veronica

Beitrag melden

Hallo Frau bader, Ich habe am 9.6.13 meine Tochter zur Welt gebracht und hatte meinen Arbeitgeber eine Elternzeit von drei Jahren angegeben. Das heißt bis 9.6.16, doch nun hab ich mich mit ihm unterhalten und würde gerne früher anfangen (Januar 2016). Er wäre damit einverstanden. Muss ich jetzt ein Antrag stellen ? Oder was muss ich jetzt tun ? Er meinte er bräuchte etwas schriftliches das ich meine Elternzeit zurückziehe ? Was genau muss ich denn dort angeben ? Und muss er mir ein neuen Vertrag geben ? Da ich eigentlich ein Vollzeit Vertrag hatte (35 Std /Woche) und jetzt nur auf Teilzeit arbeiten kann ? Mit freundlichen Grüßen Und danke im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, schreiben Sie ihm doch kurz eine schriftliche Bestätigung, dass sie einvernehmlich die Elternzeit vorzeitig beenden. Dann lebt der alte Vertrag wieder auf und Sie brauchen keinen neuen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du arbeitest einfach Teilzeit IN Elternzeit. Bis zu 30 Stunden ist das möglich in der Woche. Danach gibt es lediglich einen Zusatzvertrag zum Hauptvertrag, der die Stunden reduziert. Alle anderen Bestandteile bleiben bestehen. Keine Elternzeit vorzeitig beenden. Du verlierst damit den Kündigungsschutz.


MN-Veronica

Beitrag melden

Also braucht er auch nichts schriftliches ? Und er muss mir noch ein zusätzlichen Vertrag geben ? Mit 30 Std/Woche ?


malini

Beitrag melden

Beantrage schriftlich, x Stunden auf die restliche Elternzeit befristet arbeiten zu wollen. Dann bist du flexibel, nach der EZ weiter Teilzeit oder wieder Vollzeit arbeiten zu können. Diese Regelung hat für dich nur Vorteile!


MN-Veronica

Beitrag melden

Kann mir jemand dabei bitte helfen ? So ein schreiben auf zusetzten ? Ich bin bei so etwas eine Niete ;-)


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Klar. Sehr geehrter Herr XY Hiermit beantrage ich ab xx. Januar 2016 meine Arbeit wieder aufzunehmen mit 30 Wochenstunden in der laufenden Elternzeit. Sofern es betrieblich möglich ist möchte ich von 08.00-14 Uhr arbeiten. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Das mit den Zeiten kommt drauf an ob Du darauf angewiesen bist, je nachdem wie Dein Kond betreut ist. Einlassen muss er sich nicht auf Wunschzeiten, aber er kann :-)


MN-Veronica

Beitrag melden

Das ist wirklich lieb ! Vielen Dank sie haben mir wirklich weitergeholfen :-) Wünsch Ihnen ein guten Rutsch ins neue Jahr 2016 :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...