Thierchens
Hallo Frau Bader, wir haben uns mit der Patentante unserer Tochter (jetzt 4) gestritten und die Patentante möchte die Patenschaft nicht mehr. Daher stellt sich für uns die Frage ob wir die Patenschaft annullieren lassen können ? Hinzu möchte ich noch fügen, dass wir einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen haben, wo im Falle des Todes unsererseits die Paten die Betreuer unserer Kinder sind. Ebenfalls ordnen wir unsere kirchlichen Paten als Testamentsvollstrecker bis zum 18. Lebensjahr unseres jüngsten Kindes an. Wie sollen wir uns verhalten bzw. wie können wir nun dieses Problem lösen ? Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein schönes sonniges langes Wochenende Gruß Heike
Hallo, rechtlich hat eine Patenschaft keine Bedeutung. Die Verträge müssen Sie aber ändern lassen Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Hallo, mit der kirchlichen Patenschaft sind keinerlei Rechte und Pflichten verbunden. Eine Aufhebung daher nicht nötig. Anders natürlich der Ehe- und Erbvertrag. Wenn sich die Ehegatten einig sind kann der aber - wieder beim Notar - geändert werden. Grüße
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