Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich den Beginn meiner vereinbarten Teilzeittätigkeit verschieben?

Frage: Kann ich den Beginn meiner vereinbarten Teilzeittätigkeit verschieben?

Olga HH

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit. Ich habe im August 2019 ein Kind bekommen und befinde mich nun in der beantragten Elternzeit. Ich habe Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Ich wollte ab September 2020 Teilzeit (15 Stunden) arbeiten. Mein Chef verlangt, dass ich 30 Stunden die Woche arbeite. Ich stelle mir das fast unmöglich vor. Ich habe ein kleines Kind zu versorgen. Es handelt sich um ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. Jetzt meine Frage: ich möchte 6 Monate länger zu Hause bleiben. Darf mein Chef das verbieten? Welche Fristen muss ich beachten? Bitte um kurze Info. Ich bedanke mich und wünsche einen schönen Tag!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie wollen 15 Std arbeiten, der AG will 30 Std - und jetzt wollen Sie ein halbes Jahr länger zu Hause bleiben? Da der Antrag ja noch nicht genehmigt ist, ziehen Sie ihn einfach zurück. Liebe Grüße NB


Felica

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Du teilst es dem AG einfach mit und zwar zeitnah. Den dein Wunsch sind 15 Std, dein Chef verlangt 30 Std. Da ihr euch nicht einigen könnt, scheinbar, könntest du in der EZ auch woanders arbeiten. Kann dein AH dann auch nur noch schwer verbieten weil er dir ja nichts geeignetes, nämlich 15 Std, anbieten will. Einzig bei der direkten Konkurrenz darfst du nicht arbeiten. Mitteilen das du dann in der EZ woanders arbeiten wirst musst du aber. Theoretisch kannst du sogar über die beantragten 15 Std und deren Ablehnung ALG1 in Höhe 15 Std beantragen. Sofern du eine entsprechende Kinderbetreuung hast.


bellis123

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Ich verstehe zwar nicht warum 30 Stunden unmöglich sein sollen, aber trotzdem MUSST du das nicht, da du dich noch in Elternzeit befindest und 15 Stunden beantragt hast. Vielleicht könnt ihr einen Kompromiss finden?


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