Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann das Jugendamt....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann das Jugendamt....

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bzw. der Sozialdienst wirklich nur handeln, wenn sie auf eine Person und deren Aussage zurück greifen können? Ich hatte bis vor kurzem ein Tageskind zur Betreuung. Das Kind zeigt starke Verhaltensauffälligkeiten. Es kann z.B mit 18 Monaten nicht laufen, stehen oder krabbeln. Es hat eine Froschhaltung der Beine, eine Gleichgewichtsstörung usw. Als ich die Mutter bat nochmals den Arzt aufzusuchen, da ihre Tochter dringend Hilfe bräuchte, beendete sie die Betreuung. Ich habe mich dann mit dem jugendamt in Verbindung gesetzt und die haben die angelegenheit an den Sozialdienst weitergegeben. Der hat mir aber gesagt, dass er nur handeln kann, wenn sie sich auf mich berufen können. Doch ich hatte einen Vertarg mit der Dame. zwar noch nicht unterschrieben, aber ausgefüllt (Mündlicher Vertrag), den sie hat, in dem steht, dass ich unter Schweigepflicht stehe. Kann dem Kind ohne meine Aussage wirklich nicht geholfen werden? Es wird vernachläßigt! Was soll ich machen? ich möchte natürlich nicht angezeigt werden! Vielen dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist wirklich eine schwierige Situation. Das Jugendamt muss doch auch feststellen, dass das Kind verhaltensauffällig ist. Ich würde da immer wieder nachhaken, für mein Dafürhalten müssen die auch ohne Ihre Aussage tätig werden, wenn es offensichtlich ist. Sonst würde ich darüber nachdenken, die Presse einzuschalten. Gruß, NB


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Hallo! Das Jugendamt kennt weder Mutter noch Kind. Wenn ich an die Presse gehe fällt dasja auch auf mich zurück. was kann mir denn passieren, wenn die Dame mich anzeigt, wegen Verletzung der Schweigepflicht. da ich gerade dabei bin mir etwas als Tagesmutter aufzubauen und die Dame mir schon gedroht hat, bin ich da natürlich vorsichtig. Aber das Kind tut mir leid, denn es ist der erste Fall bzw. das erste Kind, das ich kennenlerne, das aufgrund von Vernachlässigung behindert ist! Aber kann wohl nichts tun?! Schade für die Kleine!


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Hallo! Das Jugendamt kennt weder Mutter noch Kind. Wenn ich an die Presse gehe fällt dasja auch auf mich zurück. was kann mir denn passieren, wenn die Dame mich anzeigt, wegen Verletzung der Schweigepflicht. da ich gerade dabei bin mir etwas als Tagesmutter aufzubauen und die Dame mir schon gedroht hat, bin ich da natürlich vorsichtig. Aber das Kind tut mir leid, denn es ist der erste Fall bzw. das erste Kind, das ich kennenlerne, das aufgrund von Vernachlässigung behindert ist! Aber kann wohl nichts tun?! Schade für die Kleine!


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Hmm.. da ist guter Rat teuer... aber wollen Sie sich ewige Vorwürfe machen, wenn es dem Kind wirklich schlecht geht. Ich war in einer ähnlichen Situation (bin keine Tagesmutter oder sonstiges.. nur "Bekannte" gewesen)... die Mutter war eine Messie und die Kinder wurden vernachlässigt und abends alleine daheimgelassen (2 Jahre und 6 Monate alt) Ständig hab ich da angerufen und nix ist passiert, obwohl das Jugendamt dort ein und ausging... Ich hatte dann mal gefragt ob ein Kind erst zu "Schaden" kommen muß bevor was passiert.. dann kam die Antwort vom Jugendamt, daß ich das nicht beurteilen könnte... Dann habe ich gesagt, daß ich meine Rechtsanwältin von diesen Fall in Kenntnis gesetzt habe und voila... eine Woche später war das Kind (Säugling) bei Pflegeeltern... Vielleicht einen bekannten Rechtsanwalt einschalten. Es gibt RA die "Kindervertretung" ehrenamtlich machen... Viel Glück und liebe Grüße Heike


Mitglied inaktiv

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Anonym nen Hinweis geben? Wobei ich denke... Ärzte und Pflegekräfte sind auch an die Schweigepflicht gebunden, dennoch wird ein solcher Fall gemeldet! Wobei es mich wundert, daß der Kinderarzt dieses Kindes noch nichts unternommen hat- das ist auch seine Pflicht !!


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Hallo! mittlerweile glaube ich, dass das Kind zumindest schon lange Zeit garnicht mehr beim Kinderarzt war. Angeblich hat der Kinderarzt gesagt, man solle das KInd jetzt in Ruhe lassen. Aber bei einer Gleichgewichtsstörung wird die Krankengymnastik nicht abgebrochen bevor diese nicht weg ist.


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Das stimmt! Ich würde mich mal mit dem JA in Verbindung setzen. Du bist dir der Vernachlässigung ja sehr sicher. Berichte dem JA davon bzw frag vorher wie es aussieht, da du gern anonym bleiben möchtest. Selbst wenn die "Mutter" genau weiß, dass es nur von dir kommen kann- wenn du anonym bleiben kannst, kann sie dir rein gar nichts nachweisen ;o) GoLLoM


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Hi, wusstest du schon, dass die Polizei auch anonymen Hinweisen nachgehen muss und in Fällen bei denen Kinder beteiligt sind, dass die dann das Jugendamt hinzuziehen? Gruss


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Nein wußte ich nicht! Danke!


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