Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

JUgendamt gern auch an alle. !Lang!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: JUgendamt gern auch an alle. !Lang!

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Hallo Frau Bader, meine Schwester hat einen 1-jährigen Sohn. Der Kindesvater hat sich nach der Geburt nicht gemeldet u. war auch zunächst für uns nicht greifbar. Jetzt hat meine Schwester seine neue Adresse u. hat Kontakt mit ihm aufgenommen. Er hat auch geantwortet. Er wollte einen Vaterschaftstest. Er hat auch die entsprechenden Röhrchen für den Speicheltest mitgeschickt, die meine Schwester auch wieder an ihn zurückschicken sollte. Mit dem Test ist sie auch einverstanden. Wir haben aber bedenken, ob er die richtigen Proben dem Labor dann einsendet. Also hat meine Schwester beim Jugendamt angerufen und um Hilfe und Rat gebeten. Dort sagte man ihr, man könne ihr nicht weiter helfen, wenn der KV den Test auch machen will, soll sie ihm doch die Probe zuschicken, wenn er alles weitere veranlasst wäre das doch OK. Sie hat ihm dann geschrieben das der Vaterschaftstest gemacht werden kann, aber nur ihm gegenseitigen beisein und das der Brief auch zusammen weggeschickt werden soll um sicher zugehen, dass die richtigen Proben losgeschickt werden. Jetzt kam die Antwort. Er will keinen Kontakt zu meiner Schwester, keinen Kontakt zu dem Kind und sie soll ihn und seine Familie in Ruhe lassen (meine schwester und der KV sind beide 20 Jahre alt). Ich habe ihr geraten sich nochmal mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen. Sie meinte, das wäre ja sinnlos die würden ja auch nichts machen. Wann muss das Jugendamt helfen bzw. an welche Stellen kann man sich noch wenden? Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort. LG Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Jugendamt raushalten (das ist im Verfahren allerdings involviert) und gerichtliche Vaterschaftsklage! Dann ist das Thema durch! Liebe Grüsse, NB


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Laß ihn doch den Test machen, soweit mir bekannt, sind solche Tests eh nicht vor Gericht verwertbar. Falls Ihr angst habt, daß er Proben vertauschen sollte, damit er evtl. kein KU zahlen müße?! PS: hat er denn die Vaterschaft mal anerkannt? sandra


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Die Vaterschaft hat er nicht anerkannt. Kurz nachdem meine Schwester ihm gesagt hat,dass sie schwanger ist haben sie sich getrennt. Er meint auch er kann nicht der Vater sein. Nach einer Infektion hätte ein Arzt ihm gesagt, er wäre Zeugungsunfähig. Meine Schwester hat nichts zu befürchten, sie will den Vaterschaftstest. Aber ich denke für ihn hängt da mehr dran. Wenn er der Vater ist (was er ja auch ist) muss er Unterhalt bezahlen. Bisher hat meine Schwester in Richtung Unterhalt noch nichts unternommen, auch nicht beim Jugendamt. Sie wollte versuchen, dass so mit dem KV zu klären, weil sie auch wollte das der Kleine einen Vater hat und nicht nur einen Bezahler. Kathrin


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normalerweise werden die mütter unehelicher kinder vom ja angeschrieben und müssen den vater angeben. es entsteht eine automatische beistandschaft seitens des ja, die dann den vater anschreiben, ob er die vaterschaft anerkennt. sollte das nicht der fall sein, wird ein vaterschaftstest angeordnet, vom gericht. das alles ist für die mutter ohne kosten. so war es bei mir, ok, 12 jahre her, doch diese gechichte klingt in meinen ohren ein bißchen abenteuerlich...


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Ob das für dich Abenteuerlich klingt oder nicht ist mir eigentlich egal. Meine Schwester braucht Hilfe und Unterstützung. Ich möchte nur wissen wie ich ihr helfen kann. Da ich zum Glück in einer solchen Lage nicht gewesen bin, weiß ich persönlich nicht, ob das Verhalten beim Jugendamt "normal" ist oder ob meine Schwester nur an eine falsche Stelle oder Person gelangt ist. Als ich 32+4 geantwortet habe, hatte auch gesagt, dass meine Schwester in Richtung Unterhalt noch nichts unternommen hat. Sie bekommt also auch vom JA nichts.


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und das tut mir auch schon wieder leid. wenn eure ganze familie so pampig ist, wundert mich nichts mehr.


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Deine Schwester soll zum JA gehen und eine Beistandschaft einrichten lassen, die schreiben dann den Vater an, fordern ihn auf die VS anzuerkennen oder eröffnen ggf. das Gerichtsverfahren um ihn auf Feststellung der Vaterschaft zu verklagen. Hat das JA einmal den Namen des KV hilft für diesen alles Verstecken nichts mehr, da das JA ihn auch über die KFZ-Zulassungsstelle, etc. bundesweit ausfindig machen kann. Die Höhe des Unterhaltes wird dann ebenfalls festgesetzt.


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Was ich geschrieben habe sollte nicht pampig sein. Tut mir leid wenn das bei dir so angekommen ist. ABer wenn ich hier hinschreibe um mir einen Rat zu holen, finde ich es auch nicht so toll, wenn jemand schreibt das ist abenteuerlich. Ich hoffe das verstehst du auch. Meine Schwester hatte nunmal Pech. Sie hat bis zum Schluss geglaubt sie kann das ohne Jugendamt und Gericht klären, weil sie auch wollte das er seinen Sohn sieht und auch kennenlernt. Gruß Kathrin


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für Eure Antworten. LG Kathrin


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ich habe es so erlebt, daß das ja einem wirklich und tatsächlich sehr hilfreich zur seite steht, deswegen ist es für mich halt verwunderlich, daß sie so spärliche auskünfte geben und deine schwester selbst nach einem jahr noch ohne anerkennung und vor allem ohne geld dasteht. was der kv will oder nicht will steht nicht zur debatte, er ist zum unterhalt verpflichtet und auch dazu, zur feststellung der vaterschaft mitzuwirken, andererseits drohen massive strafen ( sofern er greifbar ist!! ) deine schwester wird sich mit ihren jungen jahren ein dickes fell anschaffen müssen und die rechte ihres kindes durchsetzen. ich wünsche dir und euch viel kraft und alles gute. wenn du willst kannst du ja mal im ae nachlesen, ich habe mal gefragt, wie es heutzutage gehandhabt wird. es hat sich nichts geändert, nur ein paar begriffe... viel erfolg!!


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Dank!!!


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