Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jubiläumsjahr ja oder nein

Frage: Jubiläumsjahr ja oder nein

Mäusefalle12

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Liebes Team, mich beschäftig schon etwas länger die Frage ob ich mich dieses Jahre über ein Jubiläumsgeschenk freuen kann. Bin seit 1992 in ein und der selben Firma, das einzige was ist ich war von Dezember 1997- Mitte Mai 2020 in Mutterschutz und Elternzeit. Das heißt ich habe von August 1992- Juni 1995 meine Ausbildung dort gemacht, dann war ich von Juli 1995-Dezember 1997 Angestellte in der Firma, danach 22 Jahre Elternzeit und seit Mai 2020 wieder zurück. Würde jetzt also 30. jähriges Jubiläum haben. Ist dies richtig oder denke ich verkehrt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn dazu nichts in Ihrem Vertrag steht, gibt es keinen Anspruch. Es sei denn aus betribelicher Übung. Grundsätzlich zählen Zeiten mit EZ und Mutterschutz zur Betriebszugehörigkeit. Liebe Grüße NB


Pamo

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Ja, was immer das wert ist. Manche Firmen feiern und honorieren das 25-jährige, manche verschwenden keinen Gedanken an Jubiläen.


Schneck78

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Hallo, du bist zwar 30 Jahre im Unternehmen, wovon drei Jahre Ausbildung und 22 Jahre Elternzeit und Co. waren. In meiner Welt warst du nur 5 Jahre für das Unternehmen tätig. Hier sind bei Lichte betrachtet noch schwangere Monate enthalten, wo du vielleicht nicht 100 % einsatzfähig und belastbar warst. Ich finde deine Frage ehrlich gesagt vermessen. Ich finde eine Honorierung der Arbeitsleistung völlig gerechtfertigt, aber nicht für jemanden, der quasi kaum anwesend war und zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Diese Frage dann noch vorab in einem Rechtsforum zu stellen schlägt für mich dem Fass den Boden aus. Geschenke fordert man in meiner Welt nicht ein. Das hat für mich einen sehr schalen Beigeschmack. Ihr könnt mich jetzt gerne steinigen, es ist aber meine Meinung. Mal schauen, was Frau Bader dazu meint. Liebe Grüße und einen schönen Abend


Birte0504

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Du bist doch ein Troll.


chrissicat

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Für ein "Jubiläumsgeschenk" gibt es ja keine gesetzliche Regelung, daher kann die Frage rechtlich nicht beantwortet werden. Das kann die Firma, in der du beschäftigt bist, sehen, wie sie es möchten.


cube

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Das kann ich kaum glauben.


3wildehühner

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Car.78

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Na klar, bestimmt. Ich würde an Deiner Stelle auch schon mal den Sektempfang für die Kollegen planen und eine kleine Dankes- Rede überlegen.


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