Angelandbaby
Sehr geehrte Frau Bader, zum Umgang und der Urlaubsregelung meines Stiefsohnes wurde ein Beschluss gefasst in dem ein Vergleichsvorschlag unterbreitet wurde. Sofern beide Seiten diesem Vorschlag bis zum 15.10.2021 schriftlich zustimmen, kommt der Vergleich zustande. Da beide Seiten zugestimmt haben, würde die neue Regelung folglich ab morgen gelten. Die KM widerspricht dem aber und meint, es käme nun erst noch ein Schreiben vom Gericht, so dass man dann ab dem 01.11.2021 mit der neuen Regelung beginnen könne. Sowohl das Jugendamt, unsere Anwältin, die Rechtsanwaltsfachangestellte als auch wir vertreten allerdings die Meinung, dass ab morgen das neue Umgangsmodell gültig ist. Uns liegt das Schreiben der Gegenseite vor, als auch das Schreiben unserer Anwältin an das Gericht. Muss eventuell noch ein Schreiben seitens des Gerichts abgewartet werden, dass beide Seiten dem Vergleich zugestimmt haben? Aber selbst wenn, ist doch mit diesem Schreiben dann der Vergleich gültig und nicht mit einem von der KM festgelegtem neuen Datum. Leider war die Fristsetzung sehr ungünstig gewählt und zum Freitagnachmittag erreicht man niemanden mehr, um sich noch einmal rückzuversichern. Vielleicht können Sie ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank.
Hallo, Vergleich heisst Einigung. Nach Einigung klingt das hier leider nicht. Treffen Sie doch die Entscheidung, die dem Kindeswohl entspricht. Liebe Grüße NB
mellomania
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