Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist das Wechselmodell bei einem Säugling möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist das Wechselmodell bei einem Säugling möglich?

Gamze0331

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Hallo . Ich kann meine Frage leider nicht mehr finden hier und sehe auch keine Antworten. Vielleicht stelle ich diese Fragen deswegen noch einmal . Wir sind seit fast einem Jahr mit meinem Mann verheiratet und verstehen uns leider nicht. Haben aber ein 4 Monate altes Baby , was mich noch in dieser Ehe hält . Er ist ein oft gereizter aggressiver Mensch , bei dem man oft aufpassen muss was man sagt. Ständig bin ich in Stress und in Unruhe Zuhause , weil jeder Zeit wieder ein Streit kommen kann , weil ihn mal wieder etwas aufregt . Oft schreit er auch neben dem Kind und diskutiert mit mir und zieht Dinge immer in die Länge . Für alles bin ich Schuld , auch für sein Verhalten. Beleidigt mich . Redet davon wie er mich gerne schlagen würde , tut es aber nur nicht aus Angst das Kind dann nicht mehr sehen zu können. Mich vor die Tür gesetzt hat er auch schon mal , obwohl wir beide im Mietvertrag sind . Wenn er von der Arbeit kommt , möchte er sich meistens nur ausruhen, da er auf der Baustelle arbeitet. Ist genervt wenn er mal aufpassen soll , während ich im Haushalt Dinge erledige . Er sagt es wäre nicht seine Aufgabe nach der Arbeit auf das Kind aufzupassen. Ich habe auch Sprachaufnahmen gemacht . Könnte er Chance auf dieses Modell kriegen ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nun mal Nerven behalten. Wenn ich es richtig verstehe, arbeitet er Vollzeit und Sie kümmern sich um den Säugling. Damit hat das Kind den Lebensmittelpunkt bei Ihnen. Im Falle einer Trennung würden es also auch bei Ihnen leben. Ein Wechselmodell bei einem Säugling ist mehr als ungewöhnlich. Zumal, wenn es gestillt wird, ist das gar nicht umsetzbar. Und schon gar nicht, wenn es Konflikte zwischen den Eltern gibt. Liebe Grüße NB


Pamo

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Ganz ernst gemeinte Frage: Wieso glaubst du, er könne das Wechselmodell überhaupt wollen, wenn er doch selber sagt, dass er keine Lust hat, auch nur 5 Minuten auf sein eigenes Kind aufzupassen? Das klingt absurd. Wie stehst du finanziell da? Hast du Job, Ersparnisse, Ausbildung? Kannst du die Miete mit deinem Einkommen bezahlen? Verdient er genug, um Kindesunterhalt plus eventuell Betreuungsunterhalt an dich zu zahlen?


Pamo

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Ja, das Wechselmodell ist bei einem Säugling möglich. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern kooperieren.


WonderWoman

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stillst du? wäre hilfreich. taktischer ratschlag: trenne dich so schnell wie möglich. wenn das standardmodell erstmal läuft wird er es schwerer haben das wechselmodell einzuklagen. man kann dich nicht zum abstillen zwingen. er muss ja auch die kinderbetreuung während seiner arbeitszeiten organisieren und so. alles das ist schwerer wenn das kind noch sehr klein ist. ich würde mich schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen. entscheiden kannst du dann immer noch so oder so. aber dann weißt du was dich erwarten könnte.


cube

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Solange du stillst, eher nein. Allerdings hat er Umgangsrecht. In dem Alter eher kürzere Zeiträume, dafür öfter. Das Ganze kann dann auf Dauer in ein Wechselmodell münden - wenn der Vater das überhaupt anstrebt. Nur so am Rande: wie er sich dir gegenüber verhält, ist nicht relevant für seine Eignung als Vater. Das ist also nicht gleich ein Ausschlusskriterium für Umgang, Sorgerecht oder Wechselmodell. Sprachaufnahmen ohne seine Zustimmung oder Wissen sind vor Gericht nicht verwertbar (sofern ihr da mal landen solltet).


WonderWoman

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das ist so pauschal nicht ganz richtig. sowohl die aussage dass gewaltandrohungen ggü der mutter keine relevanz haben bzgl seiner eignung als vater noch die aussage dass heimliche aufnahmen nicht verwertbar sind. gewaltandrohungen, zumal im beisein des kindes, lassen jede*n richter*in aufhorchen und aufnahmen sind in ausnahmefällen, besonders wenn es um gewalt geht, vor einem familiengericht (! - nicht vor einem strafgericht, großer unterschied) verwertbar. das ist dann eine individuelle interessensabwägung.


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