Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, hier meine Frage: mein derzeitiger AG wird am 1.7. Insolvenz anmelden. Gekündigt werde ich - wenn die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes erfolgt, wovon wohl auszugehen ist - wahrscheinlich zum 15.7. oder 30.7. (normalerweise habe ich 4 Wochen Kündigungsfrist, ändert sich daran etwas aufgrund der SS?). Beginn der Mutterschutzes ist der 31.7. Bitte schildern Sie mir kurz, welche Behördengänge mich erwarten (AA?) und wie bzw. von wem ich MuSchu-Geld erhalte, wenn es die Firma nicht mehr gibt. Außerdem: Teilfunktionen der Firma werden von einem Käufer übernommen. Ist dieser Käufer verpflichtet, mich ebenfalls einzustellen? Herzlichen Dank! berlingirl
HAllo, bitte wenden Sioe sich frühzeitig ans ARbeitsamt. Das kann den Einzelfall für Sie prüfen. Gruß, NB
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