Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Inkassoverfahren

Frage: Inkassoverfahren

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Ich möchte gerne wissen, ob ein Inkassoverfahren durch ein Inkasso-Unternehmen ohne verherige Mahnungen der Firma, bei der man bestellt hat, rechtsgültig ist und ob ein Streitwert von 1 Pfennig nicht lächerlich ist. Vielen Dank Brigitte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Brigitte, das gehört leider nicht her. Einen Pfennig einzuklagen ist aber sicherlich rechtsmißbräuchlich. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich hab zwar keine Ahnung wie das in Deutschland ist, aber 1 Pfennig ist BESTIMMT lächerlich. Da sind ja die Kosten schon höher und ich als ehemalige Inkassosachbearbeiterin kann sagen ein Streitwert von 1 Pfennig wird eh abgeschrieben!!!! Andrea


Mitglied inaktiv

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vorallem wurden jetzt aus 1 Pfennig knappe 50, DM


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