Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich möchte gerne wissen, ob ein Inkassoverfahren durch ein Inkasso-Unternehmen ohne verherige Mahnungen der Firma, bei der man bestellt hat, rechtsgültig ist und ob ein Streitwert von 1 Pfennig nicht lächerlich ist. Vielen Dank Brigitte
Liebe Brigitte, das gehört leider nicht her. Einen Pfennig einzuklagen ist aber sicherlich rechtsmißbräuchlich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hab zwar keine Ahnung wie das in Deutschland ist, aber 1 Pfennig ist BESTIMMT lächerlich. Da sind ja die Kosten schon höher und ich als ehemalige Inkassosachbearbeiterin kann sagen ein Streitwert von 1 Pfennig wird eh abgeschrieben!!!! Andrea
Mitglied inaktiv
vorallem wurden jetzt aus 1 Pfennig knappe 50, DM
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