Christin155
Im Januar 2023 erhielt ich dich meinen Arbeitgeber eine Erstauszahlung des Inflationsausgleiches. Im Februar wurde meine Schwangerschaft festgestellt und ich wurde auf Grund von Komplikationen bis Mitte März krank geschrieben. Aus dieser Arbeitsunfähigkeit hinaus begann mein Beschäftigungsverbot Mitte März. Bereits im Februar stellte mein Arbeitgeber weiter Auszahlung der Prämie ein, alle anderen Mitarbeiter erhielten diese weiter. Meinte Frage ist jetzt, ob sich dies rechtmäßig verhält. Habe ich wirklich bei Krankheit/ Beschäftigungsverbot (durch meinen Arbeitgeber erteilt!) keinen Anspruch mehr?
Hallo, Zahlung ist freiwillig Arbeitgeber kann deshalb Bedingungen festlegen, wer die Zahlung erhalten soll. Dies aber nur im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang