Pie80
Guten Tag, mein AG zahlt nach TV-L. Kurz vor Weihnachten kam eine Email, dass die Inflationsprämie wie beim Beschluss der Tarifverhandlungen, im Dezember 1.800€ und dann mtl. 120€ gezahlt werden. Ich bin seit dem 20.10.23 in Mutterschutz, da meine Tochter in der 28.+2 Ssw geboren wurde. Errechneter ET war 10.01.24. vor der Geburt war ich im BV. Nun kam die Gehaltsabrechnung aber ohne die 1.800€ zusätzlich. Besteht aufgrund des Mutterschutzes für mich kein Anspruch auf Zahlung der Inflationsausgleichsprämie? Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Bemühungen.
Hallo, in diesem Fall im Mutterschutz ja.Meine Vorrednerin hat ja schon die Fundstelle genannt. Liebe Grüße NB
Tini_79
Ja, denn du warst (bist) ja im Mutterschutz. Ihr würde einfach mal nachfragen mit Verweis auf den link: https://www.gew.de/mehr/fragen-und-antworten#:~:text=Sie%20erhalten%20die%20einmalige%20Inflationspr%C3%A4mie,M%C3%A4rz%20erfolgt%20zum%20schnellstm%C3%B6glichen%20Zeitpunkt. "Das kommt darauf an. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Am 9. Dezember 2023 muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Außerdem muss mindestens an einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Beschäftigte, die während des gesamten Zeitraums zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 in Elternzeit sind, haben keinen Anspruch."
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