ellieyoon
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin eine freiberufliche Chorsängerin, und ich arbeitete dazu teilzeit in Einzelhandel, ich bin zurzeit in Elternzeit. Ich habe eine Chor-Aushilfe Engagement von einem Theaterchor bekommen, nur für eine Produktion. Das heisst, ich werde nur für die Produktion arbeiten, und es wird pro Probe und pro Vorstellung bezahlt, nicht Stundeweise. Ich weiss dass ich nicht mehr als 30 St. pro Woche arbeiten werden. Aber der Vertrag wird wahrscheinlich mit alle Probenzahlen und Vorstellungenzahlen mit gesamten Gage vorher abgeschlossen. Der Vertrag habe ich noch nicht bekommen, aber normalerweise in diesen Fall wird nicht Arbeitsstunde mitgeschrieben. Wird das in Ordnung? Wird die Elternzeit nicht abgebrochen? und muss ich dafür auch die AG ankündigen? mit herzlichen Grüßen, Ellie
Hallo, wenn Sie nicht mehr als 30 Std/Wo arbeiten und der AG (falls dies der Vertrag vorsieht) zustimmt, ist das ok. Wird aber auf das EG angerechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
alle tätigkeiten in der eltzernzeit musst du vom AG vorher! genehmeigen lassen.
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