Rabija
Sehr geehrte Frau Bader, Gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch für Schwangere? Meine Kollegin ist aktuell in BV (vom AG ausgesprochen). Selbst ohne Corona, würden wir immer in BV geschickt. Auch wenn ein Platz möglich wäre, es geht um ein Einzelbüro, ohne jeglichen Kontakt mit Patienten oder Mitarbeitern (da die Maske lt. Empfehlungen von Regierungspräsidium nicht länger als 30 Min pro Tag erlaubt ist). Bzgl. Gesetz steht: Der Gesetzeswortlaut ist weit gefasst, sodass es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob die in einer Einrichtung oder Unternehmen tätige Person einen direkten Kontakt zu den vulnerablen Personengruppen hat. Einzig in den Fällen, in denen jeglicher Kontakt zu den gefährdeten Personengruppen und zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen direkten Kontakt zu diesen Personengruppen haben, wegen des Charakters der ausgeübten Tätigkeit sicher ausgeschlossen werden kann (beispielsweise räumlich abgetrennt tätigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste oder in getrennten Verwaltungsgebäuden arbeitende Mitarbeitende), kann eine Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen im Sinne des § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG verneint werden. Klar, sobald sie ihre normale Tätigkeit in Klinik wieder holt, wird sie sich impfen lassen. Bitte keine Vorurteile, obwohl ich diese gut nachvollziehen kann. Mit freundlichen Grüßen, Rabija
Hallo, im BV nein, Ansonsten schwanger ja. https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheit-von-frauen/corona-schutzimpfung-sollten-sich-schwangere-impfen-lassen/ Liebe Grüße NB
Berlin!
Nein, nach bisherigem Stand gilt das nicht für Schwangere oder sonstige Personen, die gerade nicht im Betrieb arbeiten, zum Beispiel wegen eines BV. Das Gesetz zielt auf den Schutz derer ab, die in solchen Einrichtungen untergebracht behandelt oder sich sonstwie aufhalten.
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