Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Im Nachhinein Kinderbonus abziehen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Im Nachhinein Kinderbonus abziehen

Alexis86

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Guten Tag Frau Bader, kann der Vater jetzt im November noch den Bonus für das Kindergeld abziehen? Also den Zuschlag von 300€ den es im September und Oktober gab? Der Vater hat September und Oktober vollen Unterhalt bezahlt und nun im November die 150€ Kinderbonus pro Kind abgezogen. Vielen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Unterhalt ist dafür da, ihn zu verbrauchen. Da er im Folgemonat schon verbraucht ist, muss man ihn nicht zurückzahlen. Liebe Grüße NB


Alexis86

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Ich habe eben einen Artikel gelesen, in dem steht, dass das Geld im November nicht mehr abgezogen werden darf und der Unterhaltsverpflichtete damit scheitern wird, wenn es hart auf hart kommt. Heißt dies, dass ich das Geld einklagen könnte?


la-floe

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Moin, nein, das Geld hätte nur in dem Monat einbehalten werden können, in dem es dem Kindergeldempfänger ausgezahlt wurden. Wenn du es im November abziehst gilt deine Unterhaltsverpflichtung für diesen Monat als nicht (voll) erfüllt und du könntest relativ kurzfristig die Pfändung an der Backe haben. Einzige Chance ist, sich mit der Mutter zu einigen. floe P.S. hast du die Frage nicht schon im vatersein- Forum gestellt?


Alexis86

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Hallo floe, danke für deine Antwort! Ich bin die Mutter und habe heute den gekürzten Unterhalt bekommen. Habe den Vater nun gebeten den restlichen Unterhalt nach zu zahlen, doch das möchte er nicht tun. Ist das Jugendamt nun mein Ansprechpartner?


Alexis86

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Verstehe ich Frau Bader richtig, dass der Vater den Unterhalt im Nachhinein nicht einbehalten darf???


la-floe

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hast du einen Titel?


Alexis86

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Ja, 100% muss er zahlen


la-floe

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dann kannst du den Fehlbetrag für November einfach pfänden. Wenn du nett bist gibst du ihm noch ne Zahlungsfrist und kündigst im Falle der Nichtzahlung die Pfändung an, wenn du nicht ganz so nett bist ;-) pfändest du ohne Umwege.


Alexis86

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Ich hab ihn bereits gesagt, dass er bis Donnerstag nachzahlen soll. Das möchte er nicht! Diese Pfändung mache ich beim Jugendamt oder läuft das über einen Anwalt? Tut mir Leid, dass ich keine Ahnung davon habe...


la-floe

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ich weiß es auch nur ungefähr. MMn kannst du direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen, ohne Umweg über Jugendamt und Co. floe


Alexis86

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Danke auf jeden Fall, für deine Antworten!


Mitglied inaktiv

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Hast du eine beistandschaft? Wenn ja, können die sofort pfänden, allerdings kann das dauern, nur dass du dich drauf einstellst! Solltest du keine haben, würde ich es sein lassen, das kostet dich mehr als du gewinnst. Viel erfolg!


Alexis86

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Nein, eine Beistandschaft habe ich leider nicht. Ich versuche es jetzt erstmal über das Jugendamt. Bis jetzt hat er dann immer bezahlt, wenn von dort eine Aufforderung kam.


la-floe

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da sie bereits einen Titel hat kostet das kaum was. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher kommen zudem noch auf die Pfändungssumme drauf, das bekommt sie ja wieder. Kritisch ist es nur, wenn zu erwarten ist, dass die Pfändung ins Leere läuft. Wenn aber Masse vorhanden ist ist das risikoarm- Alles schon durch. LG


Mitglied inaktiv

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Kaum was ist immer noch mehr als nichts....ich würde die beistandschaft immer vorziehen und wer weiss was bei mr alexis so läuft. Mein ex hüpft auch schon beim jugendamt :-)


Alexis86

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Also Geld ist auf jeden Fall da! Versuchen werde ich es auf jeden Fall, da er mich auch bei jedem Scheiß vor Gericht zerrt!!!


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