Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ich habe eine Frage zum Nachnamen.

Frage: Ich habe eine Frage zum Nachnamen.

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin jetzt in der 28.SSW. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Wir möchten aber das das Baby seinen Nachnamen bekommt da wir nächstes Jahr sowieso heiraten möchten. Kriegt das Baby automatisch seinen Nachnamen wenn ich das im Krankenhaus so angebe oder muß ich das vorher noch beantragen(und wo?)? Danke schön schonmal. Liebe Grüße Meli24


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Anerkennung ist richtig, gemeinsames Sorgerecht ist nicht nötig. Aber Achtung: das kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Voraussetzung dafür ist, glaube ich, dass die Vaterschaft rechtswirksam ist (also eingetragen beim Jugend-/Standesamt; geht auch vor der Geburt) und Ihr Euch das Sorgerecht teilt, was dort ebenfalls niedergeschriebn werden muss. Gruß, Nelli


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