Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin jetzt in der 28.SSW. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Wir möchten aber das das Baby seinen Nachnamen bekommt da wir nächstes Jahr sowieso heiraten möchten. Kriegt das Baby automatisch seinen Nachnamen wenn ich das im Krankenhaus so angebe oder muß ich das vorher noch beantragen(und wo?)? Danke schön schonmal. Liebe Grüße Meli24
Hallo, Anerkennung ist richtig, gemeinsames Sorgerecht ist nicht nötig. Aber Achtung: das kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Voraussetzung dafür ist, glaube ich, dass die Vaterschaft rechtswirksam ist (also eingetragen beim Jugend-/Standesamt; geht auch vor der Geburt) und Ihr Euch das Sorgerecht teilt, was dort ebenfalls niedergeschriebn werden muss. Gruß, Nelli
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt