Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hilfe

Frage: Hilfe

Lenka86

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Guten Tag Mein Problem ist kompliziert also versuche ich es kurz zu erklären. Mein freund kommt aus Ägypten er ist seit 2019 mit deutsche Frau verheiratet dadurch hat er auch ein Visum nach Deutschland bekommen. Er lebt seit November 2020 in Deutschland. Im April 2021 ist er zu mir gezogen seine Frau weist bescheid und mach keine Probleme. Ich bin jetzt aber schwanger und hab angst was auf uns zukommt. Wie sollen wir am besten vorgehen ich habe angst dass die ihm zurück schicken nach Ägypten wenn raus kommt dass er ein kind mit andere frau bekommt. MFG Lenka


Pamo

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Warum sollte er Ärger bekommen? Solange er sich an die deutschen Gesetze halt, wird er keinen Ärger bekommen. Es ist nicht gegen das Gesetz, ein oder auch 10 außereheliche Kinder zu haben. Wie ist denn dein eigener Status? Bist du Deutsche, hast du eine Niederlassungserlaubnis, eine Duldung?


Lenka86

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An Pamo Er hat ein Visum weil er deutsche frau geheiratet hat. Voraussetzung ist er bleibt mit sie sonst musst er zurück dasss ist dass Problem.


Mitglied inaktiv

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Lenka86 genau so sehe ich das auch. Außerdem es ist streng verboten wegen ein Visum zu heiraten. Noch verheiratet zu sein ist kein Vorteil für ihm. Und das bedeutet niemals das er in DE gesichert ist. Er kann genauso Abschiebung bekommen auch wenn er noch verheiratet ist Beziehungsweise Baby erwartet. (Die beschwerden werden in DE auch sehr ernst genommen) jetzt ist die Frage warum du Schwanger geworden bist. Das er mit Sicherheit in DE bleiben kann nur weil er ein Baby erwartet? Solche ausnahmen lässt DE leider auch nicht zu. Ich weiss das, weil ich selber ähnliches selber erlebt habe.


Feuerschweifin

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War es eine Scheinehe und ihr befürchtet nun, dass es rauskommt? Falls ja: Diese Angst ist begründet, denn Scheinehen wegen Aufenthaltserlaubnis einzugehen, ist verboten.


Lenka86

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Feuerschweifin Es war keine scheinehe wir haben uns in Deutschland kennengelernt.


Mitglied inaktiv

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Das ist aber Scheinehe was er da gemacht hat. Das hast du doch auch geschrieben. Keine Frau führt ihren Mann zu einer anderen Frau. Wenn das keine Scheinehe gewesen wäre, hätte sie ihn schon längst geschieden. Also die deutsche Frau wird regelmässig höchstwahrscheinlich von ihm bezahlt.


Lenka86

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Jülijette War keine scheinehe!!!!!!!!!! Danke für eure hilfreiche Antworten


Lenka86

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Ich babe Ratschläge erwartet oder Tipps was wir am besten machen können nicht Vorwürfe ob scheinehe oder nicht. War Fehler hier zu schreiben. Danke


Mitglied inaktiv

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Schrei doch nicht so rum! Für dich vielleicht nicht aber für ihm 100% Ein Mann aus Ägypten heiratet Zufall mit eine deutsche, und er kommt nach Deutschland. Klar! Mit Sicherheit keine Scheinehe. Und ausgerechnet die deutsche Frau ist ein Engel und ganz lieb und nett und teilt ihr EHEMANN die nicht mal geschieden sind mit dir? Das tut weh gell? Adioo bye


Neverland

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Natürlich ist das eine Scheinehe. Das wird auch jeder bei der Behörde so sehen. Welche verheiratetet Frau lässt wissentlich ihre Mann, den sie ja lieben sollte, mit einer anderen poppen und diese schwängern? Und sagen dann noch, alles easy. Frage ist nur, welche Vorteile hat sie davon? Und wie lange dauert es, bis irgendwer deinen Freund bei der Ausländerbehörde verpetzt. Passiert das, wird die Ege überprüft. Da er seit über einem Jahr nicht mal mehr mit seiner Frau zusammenlebt, er eine Beziehung mit dir führt, dürfte die Rechtmäßigkeit dieser Ehe bezweifelt werden. Passiert das, ist er seinen Aufenthaltstitel los. https://www.scheidung.org/scheinehe/ Bereits der erste Punkt, keine gemeinsame Lebensgemeinschaft, erfüllt den Tatbestand.


Neverland

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wer da nicht an Scheinehe glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.


Mitglied inaktiv

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Neverland: genau so ist es. PUNKT! Nämlich ich sehe das auch so.


luvi

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Hallo, Welche Staatsangehörigkeit hast du? Von der Staatsanwaltschaft des Kindes hängt (unter anderem) ab, ob der Vater des Kindes in Deutschland bleiben darf oder nicht. Bist du dir sicher, dass seine Frau von der Beziehung mit dir weiß? Oder erzählt er dir das nur und sie lügt er an. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Noch nicht Mal ein Jahr lebte er bei seiner Frau. Ich nehme an er "wohnt" inoffiziell bei dir? Arbeitet er? Welche Staatsangehörigkeit hast du?


Lenka86

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Luvi gernemama Ich lebe seit 2007 in Deutschland deshalb wird das kind deutsch sein. So hab ich es zumindest im Internet gelesen. Scheinehe hin oder her es ist nicht mein Problem warum er sie geheiratet hat. Ich hab einfach die wichtigsten punkte hier erwähnt und ja sie weiß mit wem er wohnt und er ist natürlich immerhin bei ihr gemeldet.


Lenka86

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Gernemama Hab noch vergessen er arbeitet und gemeldet ist er bei beiden. Mit der ausländer Behörde gab es auch schon Probleme daswegen ist aber geklärt. Wir machen Termin beim Anwalt ist glaub ich besser als ins so ne forum zu schreiben wo man antworten auf das bekommt was man nicht gefragt hat. Danke


cube

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und das ist bei der Geschichte nun mal wirklich nicht weit hergeholt. Ja, ihr solltet euch einen Anwalt vor Ort nehmen - solche Fragen können nicht in einem Forum wirklich geklärt werden. Einen ganz unrechtlichen Kommentar kann ich mir dennoch nicht verkneifen: ein Mann, der heiratet - lassen wir Scheinehe mal außen vor -, offenbar sofort nach dem Umzug nach Deutschland eine neue Beziehung eingeht und bei seiner gerade erst geheirateten Frau wieder auszieht zur neuen Frau hin... da frage ich mich, wie ernst er die Verantwortung eurem Kind gegenüber nimmt oder ob das nicht nur Mittel zum Zweck ist, eben nicht abgeschoben werden zu können. Sorry.


Tini_79

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wenn du keinen deutschen Pass hast, dann wird doch dieses Kind nicht einfach Deutsche?


WonderWoman

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doch. ein kind ist deutsche*r wenn sich ein elternteil seit mindestens 8 jahren rechtmäßig in d aufhält und einen unbefristeten aufenthaltstitel oder eine eu-aufenthaltserlaubnis hat.


Mitglied inaktiv

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@WonderWoman, das stimmt nicht ganz. Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher. ein Beispiel, wenn ein ukrainische Frau (flüchtling ohne Aufenthalt) in Deutschland ein Baby auf die Welt bringt, wird das Kind automatisch deutsche/r. (Kurz zusammen gefasst: Hat nichts mit 8 Jahre Aufenthalt zutun)


romankowitz

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Das glaube ich im Leben nicht!!!!


Mitglied inaktiv

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Frag bei der Bürgerbüro nach. Und google nebenbei. Dann wirst du glauben.


Feuerschweifin

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Natürlich hat das was mit den acht Jahre Aufenthalt zu tun, du schreibst doch selber, dass es an Voraussetzungen geknüpft ist!!! WonderWoman ist Rechtsanwältin und weiß, wovon sie schreibt! https://www.auswaertiges-amt.de/de/staatsangehoerigkeitsrecht/2088844


Neverland

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Das Kind hat Bleiberecht, das ist unstrittig. Deshalb hat er wohl due Userin direkt geschwängert, das Kind ist sein Pass für den Aufenthalt. Denkt er. Der wird die Userin direkt nach der Geburt sitzen lassen, keinem Unterhalt zahlen und sich die nächste suchen. Kein.mann von Ehre, würde das was der da gerade macht, abziehen. Man regelt erst die Altschuld wenn einem Anstand und Ehre wichtig sind, bevor man neue Verpflichtungen eingeht.


Berlin!

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Ich fasse nochmal zusammen, zum besseren Verständnis: Dein Freund hat eine Deutsche geheiratet und dadurch einen Aufenthaltstitel (nicht: Visum). Dieser hängt am Bestand der Ehe. Dein Freund bekommt aber auch dann einen Aufenthaltstitel, wenn er das Sorgerecht für ein deutsches, minderjähriges Kind hat. Dazu muss er die Vaterschaft anerkennen, das geht auch vor der Geburt. Aber das müsst ihr machen. Seltsam, dass Frau Bader das nicht weiss, das sind Basics und dazu muss man keine Ausländerrechtlerin sein.


luvi

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Hallo, Wenn das Kind tatsächlich deutsch (das hängt aber von verschiedenen Voraussetzungen ab), dann darf der Vater des Kindes in Deutschland leben. Zur Personensorge für sein deutsches Kind. Dazu muss er nicht mal das Sorgerecht haben. Er muss sich um das Kind kümmern. Joceline, In Deutschland wird die Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip vererbt. Vater oder Mutter müssen Deutsch sein, dann bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch Kinder von Ausländern können die dt. Staatsangehörigkeit bekommen, wenn sie schon mindestens 8 Jahre in Deutschland leben, eine Nederlassungserlaubnis besitzen. Nur wegen Geburt in Deutschland erwirbt man in Deutschland nicht das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist anderen Ländern so, aber nicht in Deutschland. LG luvi


Tini_79

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Ah, danke! Ich dachte, dass sich die Eltern nach den 8 Jahren einbürgern lassen können und dann die Kinder einen deutschen Pass bekämen. Wieder was gelernt!


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