Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hilfe

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich wohne in München und bin Alleinerziehend,aber ich wohne mit dem Vater zusammen! Mein Kind wird nächstes Jahr im Dezember 3 Jahre! Meine Frage:Steht mir trotzdem ein Kindergartenplatz zu,obwohl ich mit dem Vater zusammen wohne!Jeder sagt ,das ich vielleicht noch ein Jahr zuhause bleiben muß.Was kann ich machen?Dann verliere ich meine Arbeit!Es ist so schwer in München! Ich danke ihn für eine Antwort Mit freunlichen Grüßen Bettina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klären Sie auf der Stadtverwaltung, ob ein Anspruch ab dem 3. Labensjahr besteht. Lassen Sie sch von den in Betracht kommenden KiGas die Satzung vorlegen, wodrin steht, wer wann warum aufgenommen wird. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich wohne auch in Muenchen und habe seit 2 Jahren ein Kind im Kindergarten. Also: 1. in Bayern gibt es (bisher) keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren - evtl. das einzige Bundesland? 2. Egal ob alleinstehend und berufstaetig oder Paar, beide berufstaetig (oder Ausbildung) - in beiden Faellen ist man in der gleichen Prioritaetsklasse. Alle Infos gelten fuer die staedtischen Kindergaerten in Muenchen (Anmeldungen kann man ab Herbst bis Stichtag irgendwann im Maerz abgeben). Hoffe das hilft! Tschuess, Petra


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