Yuyu21
Hallo, ich bin deutsche Staatsangehörige habe jedoch nie in Deutschland gearbeitet, da ich nach meiner Ausbildung direkt eine Arbeitsstelle in der Schweiz angefangen haben. Seit Januar 2020 bin ich jedoch in Kolumbien und habe dort dieses Jahr im Mai 2021 geheiratet und nun auch ein Visum. Ich bin im 4ten Monat schwanger und überlege ohne meinen Partner nach Deutschland zurückzukehren. Hätte ich irgendwelche Hilfen in Deutschland, da ich weder dort je gearbeitet habe ( bzw 1,5 Jahre als Grenzgänger) und meine letzte Krankenversicherung in DE ja schon circa 6 Jahre zurück liegt. Lieben Dank
Hallo, über den Jobcenter können Sie Leistungen beantragen. Liebe Grüße NB
Pamo
Du bekommst Hilfen wie jeder andere Deutsche auch. Es gibt keinen eigenen Service für Auslandsrückkehrer. Du suchst dir eine Wohnung und einen Job und wenn dein Einkommen nicht ausreicht, kannst du Sozialleistungen beantragen. Es gibt dazu Bearbeitungszeiten. Sinnvollerweise kommst du bei deiner Rückkehr zunächst bei Familie oder Freunden unter und beginnst die Suche von dort. Falls du Kolumbien verlassen willst, solltest du das so schnell wie möglich tun, quasi sofort. Wenn die Schwangerschaft fortgeschritten ist, wirst du nicht mehr Fliegen dürfen und wenn das Kind geboren ist, kannst du das Kind ggfs nicht ohne Zustimmung deines Mannes mitnehmen. Zögere jetzt nicht, sonst steckst du ggfs 18 Jahre in Kolumbien fest.
misses-cat
Wie jeder andere könntest du Hartz 4 beantragen bis du Fuß gefasst hasst und darüber bist du auch krankenversichert ( genauso wie jeder gesetzlich versicherter). Auch ich würde dir empfehlen wenn dann jetzt sofort nach Deutschland zu fliegen, wenn du gar niemanden mehr in Deutschland hast nimm sofort Kontakt zur deutschen Botschaft in Kolumbien auf auch da wird es Lösungen geben. Alles gute
ImvPP
Du kannst auch mal mit dem Raphaelswerk in Kontakt treten. Die haben uns bei der Rückkehr nach Deutschland super beraten.
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren