Winterkind74
Hallo Frau Bader! wir haben kürzlich geheiratet. Ich bin schwanger und mir stellt sich die Frage nach der sinnvollsten Steuerklassen- Kombi mit Blick auf mein zukünftiges Elterngeld. Mein Mann verdient das zweieinhalbfache meines Gehaltes, also wesentlich mehr und wird eventuell zwei Partnermonate Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. 1. Welche Steuerklasse ist sinnvoll? 2. Wann können wir frühestens wieder wechseln? 3. Können wir das überhaupt selbst festlegen? Vielen Dank schon mal für ihre Antwort, LG winterkind74
Hallo, ja, können Sie. Zuverlässig kann Ihnen das nur ein Steuerberater berechnen. Da Ihr Mann viel mehr verdient wird es wahrscheinlich sinnvoll sein, dass er die bessere Klasse nimmt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann beginnt denn der Mutterschutz ?
Winterkind74
Wenn weiterhin alles gut geht im Januar.
Sternenschnuppe
Dann braucht ihr den Wechsel nicht machen und er soll die 3 nehmen. Damit die Steuerklasse beim Elterngeld berücksichtigt wird musst Du sie mehr als 6 Monate haben. Ihr kommt auf 5 Monate wenn ihr ab August wechselt.
Philomena0303
Moment, aber fürs Mutterschutzgeld wäre die 5 doch viel besser, oder?
Sternenschnuppe
Du meinst die 3 oder ? Wenn er 2,5 x so viel verdient wie sie, dann steht das aber in keinem Verhältnis. Er hat viel mehr weniger als sie mehr.
Philomena0303
Ja sorry, die 3 meine ich. Aber er hat doch gar nicht wirklich weniger, das wird doch mit der Steuererklärung dann alles wieder ausgeglichen.
Sternenschnuppe
Vielleicht habe ich jetzt einen Denkfehler. Wie Du sagst, es wird über die Steuer eh wieder sortiert. Dann können sie es ja aber auch lassen wie es ist wenn sie gemeinsam wirtschaften. Ob sie das nun mehr hat oder er ist dann ja egal oder ? Er hat mehr "mehr" bei der 3 als sie. Für das Elterngeld mehr zu bekommen reicht die Zeit nicht.
Mitglied inaktiv
Die Steuererklärung und die Rückerstattung dauern aber ... so lange habt ihr dann weniger Netto vom Gesamt Brutto. Und noch ein Aspekt: Wenn der Mann in der Zeit länger als 6 Wochen krank oder arbeitslos würde, dann würde er Lohnersatzleistung auf das mickrige Nettogehalt bekommen. Wenn also wechseln, würde ich 4/4 nehmen, dann hat jeder die gleiche Steuerklasse, oder 4/4 mit Faktorverfahren.
Philomena0303
Klar, die Steuerzahlung ist am Ende immer die Gleiche. Aber das Mutterschutzgeld ist doch viel höher wenn die Frau in Steuerklasse 3 ist. Oder denke ich da falsch? Mit dem Krankengeld beim Mann das stimmt schon...aber ich würde meinen dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Mann länger als 6 Wochen erkrankt - das muss man dann selber einschätzen, ob einem das zu riskant ist. Ich bin gerade in der 3 und bin selbst länger krankgeschrieben - so rum kanns ja auch gehn. Ich werde halt auch wieder wechseln wenn das Kind auf der Welt ist, sodass mein Mann wieder die 3 bekommt.
Sternenschnuppe
Ich meine weil Mutterschutz ja wie Verdienst ist. Wenn es sich eh später wieder ausgleicht, dann ist es doch egal ob regulärer Verdienst oder Mutterschutz. Sie hat dann mehr, aber er deutlich weniger bei dem Gehaltsunterschied. Für das Elterngeld reicht die Zeit eh nicht. Da wäre es ein Gewinn gewesen. Wobei alle die ich kenne die das machten sehr saftig Steuern nachzahlen mussten danach.
Philomena0303
Steuern nachzahlen ist doch nichts Schlimmes! Das heißt ja nur dass man quasi ein Darlehen vom Staat bekommen hat :). Geld kann man ja vorher auf die Seite legen.
Sternenschnuppe
Das können leider nur wenige gut. Wie leihen lieber dem Staat was und bekommen es dann wieder ;-) Mal sehen was Frau Bader sagt.
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