AnjaMama75
Hallo, ich bin in 2 Wochen in Mutterschutz. Habe ich Anspruch lt. Mutterschaftsgesetz auf die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt bei meinem Hauptjob und die 400 Euro bei dem Minijob ? Der Minijob besteht seit 14 Monaten mit immer konstanten 400 Euro. Oder gilt das nur für den sozialversicherungspflichten Hauptarbeitegeber ? Die Angaben die ich im Netz finde, sind da sehr auseinandergehend. Ich habe gestern z. B. gelesen, dass 400 Euro Jobs nicht komplett dann bezahlt werden in den 14 Wochen... Gruss Anja
Hallo, Sie bekommen für den Minijob kein MG. Liebe Grüsse, NB
micha0380
Hallo.Mein Sohn ist nun 5 Monate und ich hatte den gleichen Fall.In beiden Jobs greift der Mutterschutz ganz normal 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt.Du musst bei deiner Krankenkasse beide Jobs angeben.Die schreiben die Arbeitgeber an und fordern die Verdienstnachweise an.Du musst selbst auch die ausgefüllten Nachweise hinsenden.Geld wird von Krankenkasse von beiden Stellen zusammen gefasst und jede Arbeitsstelle muss seinen Teil zahlen,Mutterschaftsgeld.Beim Elterngeld ist es genauso.Es werden aus beiden Arbeitsstellen die Verdienste zusammengefasst,wenn du über 1200netto liegst,bekommst du 65%,drunter sind es 67%. Hoffe konnte dir bissle helfen.
micha0380
Entschuldigung aber bei mir ist das noch nicht allzulange her.Bekam meine 13.- kalendertäglich von der Krankenkasse,dann knapp 30.- kalendertäglich von meinem Vollzeitjob und knapp 7.- kalendertäglich von meinem 400.- Job......MUTTERSCHAFTSGELD
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