Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Halbtagstelle

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Halbtagstelle

Mitglied inaktiv

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Ich müßte im April 2004 wieder arbeiten möchte aber nu noch teilzeit arbeiten - Jetzt habe ich gehört das es ein Gesetzt gibt das die Firma mir verpflichtet ist so eine Stelle zu verfügung zu stellen ist das richtig oder muß ich meinen vorigen Ganztagsvertrag erfüllen ??? Danke im Voraus Liebe Grüße Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mir geht es genauso,wie meiner Vorgängerin.Auch im Februar 2004 auf Teilzeit umstellen möchte,jedoch Ängste habe in anderen Filialen (Einzelhandel) rumschikaniert werde,wie andere Kollegen von mir. Ich war 6 Jahre im Erziehungsurlaub,jedoch arbeitete ich beim ersten Kind auf 625 Mark-Basis bei meiner Firma. Noch ein Problem ist ,daß ich nur Vormittags arbeiten kann(Mann arbeitet nachts),jedoch im Einzelhandel jetzt ja bis 20:00 Uhr ist. Was kann ich tun?


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