Mitglied inaktiv
Unser Süßer (18 Monate) hat bei Freunden eine volle Kaffeetasse vom Tisch gefegt. Ich hatte ihn auf dem Schoß, konnte aber nichts mehr machen, da alles so schnell ging. Leider hat der neue Wollteppich ein paar schlimme Flecken abgekommen. Kann ich das bei unserer Haftpflichtversicherung geltend machen?
HAllo, ist richtig. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hm... wie mache ich Dir das jetzt begreiflich... Wenn DEIN SOHN in dem Alter eine Kaffeetasse umschmeisst (und das noch, als er auf Deinem Schoss saß, also keine Aufsichtspflichtverletzung) dann gilt nach dem BGB: Keine Deliktfähigkeit für Kinder unter 7 Jahren. Also kann Dein Sohn für sein Handeln nicht finanziell herangezogen werden und Deine Freundin bleibt auf dem Schaden sitzen... Manche Haftpflichtversicherungen regulieren trotzdem bei Kindern unter 7, aber das solltest Du vorher klären.. Désirée Versicherungskauffrau
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