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Guten Tag Frau Bader, ich bin am Wochenende über ein Schuhregal meiner Nachbarin gestürzt, welches seit Wochen direkt vor unserem Treppenaufgang steht und somit den Fluchtweg zum großen Teil blockiert. Ich hatte sie bereits mehrfach gebeten, die Treppe freizuhalten, da bereits mehrfach Gäste von mir ins Stolpern gekommen waren. Nun habe ich bei dem Sturz einen Bänderriss erlitten und bin für die nächsten Wochen krankgeschrieben und auf Krücken angewiesen. Was für eine schöne Vorweihnachtszeit! Wird sich meine Krankenkasse an die Haftpflichtversicherung meiner Nachbarin wenden? Und könnte ich u.U. Schmerzensgeld bekommen? Oder muss sie mir zumindest die 10,- Euro Notaufnahmegebühr plus 10,- Euro Praxisgebühr Praxisgebühr erstatten? Sie hielt es bisher nicht einmal für nötig, sich zu entschuldigen! Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort! Mit den besten Grüßen Bö
Hallo, bitte die Hinweise lesen - hier geht es nur um Fragen r-u-b. Wenden Sie sich an meine E-Mailadresse! Liebe Grüsse, NB
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