Steffi198
Guten Tag Fr. Bader, es geht um die Klärung "gleichwertige Stelle". Im Internet konnte ich immer nur das Beispiel finden: Vor Elternzeit im Innendienst Vertrieb tätig nun ein Angebot als Außendienstmitarbeiter was nicht gleichwertig ist. Wie verhält es sich aber wenn es sich z.B. vor der Elternzeit die Tätigkeit in der Finanzbuchhaltung, Einkauf, Vertrieb, Controlling, etc. war und nun ein Angebot zur Beschäftigung im Versand, Disposition oder Logistik gibt ? Was bedeutet gleichwertig für den kfm. Bereich ? nicht gegliedert nach Innen- und Außendienst
Hallo, das kann man nicht pauschal sagen. Es hängt vom Vertrag und der notwendigen Ausbildung der Tätigkeiten ab. Ist die Bezahlung/ Ausbildung anderer vergleichbarer Mitarbeiter ähnlich? Liebe Grüße NB
Dojii
Grundsätzlich gilt, die Stelle muss deinen Qualifikationen entsprechen und ein ähnliches (aber nicht gleiches) Aufgabenfeld beinhalten und du darfst natürlich nicht schlechter bezahlt werden. Dein alter Arbeitsvertrag lebt eben wieder auf, es kommt also zusätzlich darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn dieser bspw. auch einen Einsatz in Versand, Disposition oder Logistik ermöglicht, spricht da nichts gegen. Der Arbeitgeber hat auch nach der Elternzeit sein Direktionsrecht und kann davon Gebrauch machen. Wenn im Vertrag aber eindeutig geregelt ist, dass du nur in Finanzbuchhaltung, Einkauf, Vertrieb und Controlling eingesetzt wirst, dann musst du da auch wieder hin zurück.
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