Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

glasbruch durch 6-jährigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: glasbruch durch 6-jährigen

Mitglied inaktiv

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hallo, mein name ist kristina und ich habe einen 6-jährigen sohn. vor etwa einer woche waren nicolas und ich bei einer freundin. nic hat sich vor der katze meiner freundin erschreckt und ist rückwärts gegen eine zimmertür gestoßen. der glaseinsatz der tür ist dabei gesprungen. wie ist das in solchen fällen? haftet hierbei die haftpflichtversicherung. vielen dank schon mal, gruß kristina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind istnoch deliktsunfähig (unter 7) und Sie haben wohl Ihre Ausfichtspflicht nicht verletzt. Also haftet keiner. Ausser der Versicherung der Wohnungsinhaberin. Liebe Grüsse, NB


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