Mitglied inaktiv
hallo, mein name ist kristina und ich habe einen 6-jährigen sohn. vor etwa einer woche waren nicolas und ich bei einer freundin. nic hat sich vor der katze meiner freundin erschreckt und ist rückwärts gegen eine zimmertür gestoßen. der glaseinsatz der tür ist dabei gesprungen. wie ist das in solchen fällen? haftet hierbei die haftpflichtversicherung. vielen dank schon mal, gruß kristina
Hallo, das Kind istnoch deliktsunfähig (unter 7) und Sie haben wohl Ihre Ausfichtspflicht nicht verletzt. Also haftet keiner. Ausser der Versicherung der Wohnungsinhaberin. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz