Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gewerbeanmeldung - PV Anlage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gewerbeanmeldung - PV Anlage

Maus100

Beitrag melden

Hallo Muss ich um die Vorteile einer PV Anlage für das Elterngeld ( anderer Bemessungszeitraum) zu nutzen ein Gewerbe bei der Gemeinde Anmelden? Oder reicht es Einnahmen zu erzielen und UST ans Finanzamt abzuführen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ob man grds für die Nutzung einer PV-Anlage einen Gewerbeschein beantragen muss, weiss ich nicht. Für das EG ist der Steuerbescheid von Bedeutung. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Die Gewinne/Verluste der PV-Anlage müssen explizit auf dem Steuerbescheid erscheinen, nur dann zählt es für das Elterngeld bzw. du kannst die Zeiträume verschieben. Ob dafür eine Gewerbeanmeldung nötig ist, weiß ich leider nicht.


mamavonbaby

Beitrag melden

Hallo, Nein es ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Du must dich nur steuerlich beim Finanzamt entscheiden, ob du die Kleinunernehmerregel nutzen möchtest, oder die Regelbesteuerung. Wir haben uns fürs Kleinunternehmen entschieden. Und wie gesagt ohne Gewerbeanmeldung.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.