Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gesteigerte Erwerbspflicht im Mangefall

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gesteigerte Erwerbspflicht im Mangefall

Alex0204

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Guten Abend Frau Bäder, Mein Freund und ich bekommen ein gemeinsames Kind. Er hat zwei Kinder 14 und 10) aus seiner ersten Ehe, für die er Unterhalt leistet. Sobald die kleinere 12 Jahre alt wird und somit ein höherer Unterhalt fällig wird, ist er an seinem Selbsthalt und kann nicht mehr alles zahlen. Durch unser Kind muss meines Erachtens die nächst niedrigere Stufe der Düsseldorfer Tabelle genommen werden. Wenn auch dieses nicht ausreichen sollte, wird er ggf. Verpflichtet einen Nebenjob anzunehmen? Aktuell arbeitet er 38 Stunden die Woche. Da unserem Kind grds. Ja auch etwas "zusteht", liegt bereits ein Mangelfall vor, sobald wir Kindesunterhalt für unser Kind berücksichtigen wollen. Das heisst, dass der Mangelfall schon eher zum Tragen kommen könnte. Sollten wir dann lieber gar nicht erst etwas geltend machen? Und eine letzte Frage: Ich erhalte Elterngeld und gehe nach ung. 14 Monaten in Teilzeit wieder arbeiten. Wer sollte unser Kind auf die Steuerkarte nehmen? Wenn sich dadurch das Gehalt bessert, wird dies sicherlich dazu verwendet den Unterhalt der beiden ersten Kinder 'aufzubessern'? Vielen Dank. Viele Grüße Alex


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Wenn es mehr sind, kann herabgestuft werden. Gleichwohl hat er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Bzgl. der Lohnsteuerkarte kommt es auf den Lohn an. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja. Je nachdem wie er jetzt arbeitet, kann erwartet werden dass er sich einen Nebenjob sucht. Die Finanzen waren Euch ja bewusst als Du schwanger geworden bist. Da können seine vorhanden Kinder nix für. Habe in der Beziehung auch einen "gebrauchten" Mann, kenne das Dilemma also gut. So ein halbes Kind mehr auf der Steuerkarte bringt paar Euro.


Alex0204

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Entschuldigen Sie, aber ich glaube ich hatte mich vielleicht etwas 'kompliziert' ausgedrückt. Der Grundbedarf - also die Mindestsicherung- nach der Düsseldorfer Tabelle muss gemäß der ersten Einkommensstufe immer gezahlt werden. Für zwei 12- 17 sind dies zusammen Ca. 640 Euro. Wenn dies erfüllt wird, aber nicht der angemessene Unterhalt gezahlt wird laut der Düsseldorfer Tabelle), kann dann dennoch verlangt werden einen zusätzlichen Job anzunehmen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


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