Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage lautet, ob man im einer laufend geringfügigen Beschäftigung einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf die Zahlung von Krankengeld hat. Mit freundlichen Grüßen Peggy
Liebe Peggy, Ein 630er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 630 er hat man folgende Ansprüche: -Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. -Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. -Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch -Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden -Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN -Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) -Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400 vom Bundesversicherungssamt (Formulare unter 0228-619-1888), also ein Entbindungsgeld -Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt -Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. -Urlaub: vier Wochen pro Jahr -Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä.
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Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und arbeite auf geringfügiger Basis bei einem anderen Arbeitgeber. Ich habe mir 25Std./monatlich genehmigen lassen. Jetzt möchte ich jedoch bald mehr arbeiten (weiterhin auf geringfügiger Basis) muss ich ein weiteres mal ein Ok einholen? Besteht dieses ok auch über die Elternzeit hinaus oder kommt ...
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Hallo Frau Bader, Danke für die Beantwortung Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte. Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde ode ...
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