Mausi 36
Liebe Frau Bader, ich bin geschieden, beide Kinder leben bei mir. Geteiltes Sorgerecht. Kommunikation auf Elternebene scheitert regelmäßig. Ich übernehme seit 5 Jahren trotz Berufstätigkeit ALLE Ferientage, alle Kindkranktage, alle Therapie Termine, alle Kieferorthopädentermine, alle schulischen Veranstaltungen, Hausaufgaben. Er nimmt ein Kind alle 14 Tage für 9 Stunden. Der KV entzieht mehrfach Vollmachten für die Therapien der Kinder. Ich unterrichte ihn schriftlich über alle schulischen und ärztlichen Belange. Er behauptet, nie etwas zu bekommen (ich kann es aber nachweisen). 3 Elternvereinbarungen beim Jugendamt geschlossen, an die er sich nicht hält. Was wird mir noch zugemutet? Jugendamt sagt, ich solle sein Verhalten tolerieren, da er der Vater ist. Ich empfinde es als Schikane, jeder Unterschrift hinter her zu laufen, die dann später doch wieder von ihm widerrufen wird. Alle Dinge kann ich nachweisen. Ich würde gerne bei Gericht die Gesundheitsfürsorge beantragen, bin aber unsicher, weil das Jugendamt die Situation herunter spielt. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Bis das jüngste Kind volljährig wird, dauert es noch 8 Jahre. Vielen Dank!
Hallo, gerichtlich die alleinige elterl. Sorge beantragen. Liebe Grüße NB
Pamo
Hast du seine widerrufenen Unterschriften gerichtlich ersetzen lassen?
Mamamaike
Hallo, meine Freundin ist bei unkooperativem Vater vor Gericht gezogen gegen die auch dort vom Jugendamt ausgesprochene Sicht auf den Vater und hat im Sinne des Kindeswohls Recht bekommen. Such Dir vor Ort kompetente anwaltliche Vertretung (frag herum, wer "gut" ist) und geh vor Gericht. Viele Grüße
Mausi 36
Vielen lieben Dank für die Rückmeldungen. Die Therapeutin hat jedes Mal den KV angerufen und um erneute Erteilung der Vollmacht gebeten. Vier Mal mittlerweile.
Berlin!
Das ist eine relativ komplexe Frage, bei der viel mit reinspielt. Nach dem, was Du gesagt hast, könnte es so oder soausgehen. Wenn er sich schon an Übereinkommen, die mithilfe des JA zustande gekommen sind, nicht gehalten hat, dann wäre der nächste Schritt eigentlich das Gericht. Daher rate ich auch ganz klar zu einer fachanwaltlichen Beratung vor Ort. Klingt, als wenn Du verständlicherweise richtig angenervt bis, unmögliches Verhalten des KV. Alles Gute
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