wowugi80
Liebe Frau Bader, ich bin in einer verzwickten und für mich sehr belastenden Lage. Bei meinem Vater wurde eine Alzheimer Demenz festgestellt. Es scheint ein schneller Verlauf zu sein, man kann quasi zusehen, wie sich sein Zustand verschlechtert. Er halluziniert nahezu täglich, ist desorientiert und ganz sicher nicht mehr lange dazu in der Lage alleine zu leben. nun hat er eine Partnerin, die mir und meinen Geschwistern nicht gerade wohl gesonnen ist. Sie sind nicht verheiratet. Er hat ihr aber eine Vollmacht ausgestellt, die ihr erlaubt mit sämtlichen Ärzten zu sprechen. Außerdem scheint sie eine Vollmacht über sein gesamtes Vermögen zu haben. Ich selbst habe seit fünf Jahren eine Generalvollmacht und darf damit seit der Ausstellung quasi alles für ihn entscheiden. Verträge, Behandlungen, Vermögensfragen. Die gleiche Vollmacht hat meine Tante, seine Schwester. Seit sich der Zustand meines Vaters so rapide verschlechtert, ist das Verhalten seiner Partnerin uns gegenüber sehr aggressiv. Sie ist außerdem ausgesprochen rabiat mit meinem Vater. Mich belastet die Situation emotional sehr. Ich habe zwei kleine Kinder, mein Jüngster ist erst 1,5 und ein schlechter Schläfer, so dass ich zusätzlich quasi unter chronischer Erschöpfung leide. Außerdem lebe ich 300 km von meinem Vater entfernt, ich kann nicht ständig auf ihn aufpassen, ich kann nicht alles kontrollieren was er oder seine Partnerin tut. Nun hat meine Mutter gesagt, dass ich ja mit dieser Vollmacht auch eine gewisse Haftung habe. Verschwindet zb seine Partnerin mit seinem Vermögen oder stellt er (oder sie in seinem Namen) irgendetwas an, was einen Schaden verursacht, oder schließt zb Verträge ab, hafte ich gegenüber den Geschädigten, bzw meinen Geschwistern als Miterben. Ist das richtig? Ich bin gerade geneigt meine Vollmacht zurückzugeben und meiner Tante diesen Kampf zu überlassen. Ich fühle mich schon jetzt zu kraftlos und bin generell ein sehr ängstlicher Typ. Wäre das überhaupt möglich? Seine Generalvollmacht zurück zu geben? Und was müsste ich dafür tun? Würden Sie mir überhaupt zu so einem Schritt raten, oder ist es nicht so, dass ich für alles hafte was mein Vater (oder seine Lebensgefährtin in seinem Namen) anstellt? Über Ihren Rat wäre ich sehr dankbar!
RUB
Mamamaike
Hallo, mein Mann hatte einen ähnlichen Fall in der Familie. Ohne eine Antwort zu wollen, aber vielleicht zu Deiner Klärung: Bist Du Dir denn mit Deiner Tante einig? Das wäre schonmal wichtig. Und wann hat Dein Vater seiner Lebensgefährtin die Vollmacht ausgestellt? Wenn er zu diesem Zeitpunkt schon stark beeinträchtigt war, kann diese ungültig sein und ihr könntet das vor Gericht anfechten. Wenn die Lebensgefährtin Verträge o.ä. abschließt, unterschreibt sie ja, da sehe ich (laienhaft!) erstmal keinen Haftungsgrund für Dich. Wenn sie aber eine Generalvollmacht hat (und mit sich selbst Geschäfte abschließen darf), kann sie theoretisch das Vermögen drauftreiben und es ist nachher alles weg. Hast Du/habt ihr eine notarielle Vollmacht? Dann würde ich mich dort beraten lassen. Und bedenke: Wenn Du die Vollmacht zurückgibst (was meines Wissens nach möglich ist), hast Du keinerlei Handlungsmöglichkeiten mehr. Viele Grüße
wowugi80
Danke für deine Antwort! Ja, ich bin mir mit meiner Tante einig. Sie ist seine jüngere Schwester, sie liebt ihn sehr und würde ihm nie schaden. Soweit ich weiß hat seine Lebensgefährtin die Vollmacht für die Ärzte seit Anfang des Jahres. Was die Vollmacht für seine Aktien und sein Konto angeht liegt noch alles im Dunklen. Ich habe eine notarielle Vollmacht, aber damit muss ich jedesmal bei der Sparkasse in seiner Stadt vorstellig werden, wenn ich Auskunft will. Leider dürfen die mir am Telefon nichts sagen. Was immer sie da hat, sie hat es vermutlich aber auch erst seit Anfang des Jahres. Er sitzt normalerweise wie eine Elster auf seiner Kohle, da ist er sehr empfindlich. Auch meine Geschwister oder ich durften nie mit ihm darüber reden, er war schon immer sehr misstrauisch und die Krankheit lässt ihn jetzt glauben, wir wollen ihn entmündigen und ihm alles wegnehmen. Aus irgendeinem uns nicht klaren Grund hat er die Angst bei seiner Lebensgefährtin offenbar nicht. Oder er hat zu viel Angst vor ihr um ihr irgendetwas zu verweigern. Die Beziehung ist schon immer ausgesprochen toxisch. Mein Vater hat vor dreissig Jahren einen schlimmen Fehler gemacht und ich glaube, ohne da ins Detail gehen zu wollen, das ist der Grund warum er sich nie getraut hat sie zu verlassen. Du hast Recht, ich muss den Notar fragen. Aber ich bin gerade so runter mit den Nerven, ich hab gehofft, hier finde ich schnell schon einmal Auskunft.
Berlin!
Das mit der Haftung ist so nicht ganz richtig. Da verwechselt Deine Mutter sicher etwas mit einer gesetzlichen Betreuung. Eine reine Vollmacht generiert erstmal keine Haftung, wenn eine andere Person, die auch eine Vollmacht hat, Mist baut. Auch darf Dein Vater sein Vermögen verjubeln, wie es ihm passt (mal abgesehen davon, dass er vielleicht nicht mehr geschäftsfähig ist). Man hat keinen Anspruch auf ein Erbe in bestimmter Höhe. Du solltest ganz dringend eine Betreuung anregen / bestellen lassen. Das geht beim zuständigen Amtsgericht. Du kannst Betreuerin sein, Deine Tante auch. Es kann auch eine Betrufsbetreuerin machen. Das musst Du wirklich sofort in Angriff nehmen!!!
wowugi80
Was macht denn ein/e Betreuer*in? Davon hab ich tatsächlich noch nicht gehört...
wowugi80
Ich glaube, jetzt hab ich kapiert was ein gesetzlicher Betreuer ist! Um das zu verhindern hat er damals diese umfassende Vorsorgevollmacht aufsetzen lassen. Ich weiß, er wollte unbedingt verhindern, dass ein Fremder über ihn bestimmt, darum meine Tante und ich. Er wusste, wir sind uns einig. In der Vollmacht steht auch seine Patientenverfügung in der zb steht, wie lange er medizinische Hilfe haben möchte und wann nicht mehr. Wenn es einen gesetzlichen Betreuer gibt, haben meine Tante und ich mit unseren Generalvollmachten noch Einfluss auf das was mit ihm passiert, oder geben wir damit alles aus der Hand?
Pamo
Der gerichtlich bestellte Betreuer macht das Gleiche wie der Bevollmächtigte, aber er hat dann das Sagen, falls mehrere Bevollmächtigte vorher gegeneinander gearbeitet haben. Die Autorität ist damit geklärt.
wowugi80
Ja, genau das wollte er auf keinen Fall. Ich muss jetzt wohl erstmal herausfinden in welchem Umfang er seiner Lebensgefährtin Vollmachten eingeräumt hat und wann das war. Eine so umfassende Patientenverfügung wie ich und meine Tante hat sie nicht. Es kann aber eben sein, dass er ihr finanziell Vollmachten ausgestellt hat, von denen wir nichts wissen.
KielSprotte
Sehr wahrscheinlich wird Frau Bader dir nicht antworten, da deine Frage nichts mit RUB zu tun hat. Mit einem gerichtlich bestellten Betreuer wäre ich seeehr vorsichtig: haben das im Bekanntenkreis meiner Großeltern erlebt: betagter älterer Herr (über 80) war in seinem Schlafzimmer gestürzt und hatte sich am Kopf verletzt, war also beim Eintreffen der Sanitäter sehr verwirrt, da gerade aus der Bewußtlosigkeit raus (Nachbarn hatten es poltern gehört und als er dann nicht die Tür geöffnet oder sich irgendwie bemerkbar gemacht hat, den RTW verständigt). Die haben dann Meldung gemacht und ratzfatz hatte er einen gerichtlichen Betreuer (obwohl im Krankenhaus wieder fit). Der hat nur auf sein eigenes Geld geschaut und den guten Mann völlig entmündigt. Da nicht unvermögend, hatte er nach dem Tod seines einzigen Sohnes bereits ein Großteil seines Geldes seiner Enkelin geschenkt - wie es so schön heißt "im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" - sollte alles rückgängig gemacht werden, der Ärmste und seine Enkelin hatten ein Riesentheater, bis ein Gericht schließlich den Betreuer zurückgepfiffen und den Mann wieder für geschäftstüchtig erklärt hat. Das ganze hat ihn sehr mitgenommen und er ist kurze Zeit später auch verstorben - man kann es nicht beweisen, aber alle sind überzeugt, dass das ganze Theater ihn zu sehr mitgenommen hat........
wowugi80
Ja, solche Geschichten kenne ich auch. Genau darum hatte mein Vater damals darauf bestanden, diese Patientenverfügung so wasserdicht zu machen dass nur ich und meine Tante über ihn und sein Vermögen bestimmen können. Wir wissen halt nicht, was er mittlerweile alles zusätzlich verfügt hat. Das müssen wir erst rausfinden. Ein gesetzlicher Betreuer kommt auf keinen Fall infrage. Im Zweifelsfall muss meine Tante das alleine machen, die ist da auch wesentlich dickerhäutiger als ich.
Ich dachte, hier geht es um Familienrecht? Meine Frage hat jetzt zwar nichts mit kleinen Kindern zu tun aber ich bin ja quasi im weitesten Sinne ein betroffenes Kind. Bin mal gespannt ob ich hier noch professionellen Rat bekomme. Ansonsten war der Austausch hier aber auch schon mental hilfreich. Danke euch allen
Berlin!
Das ist doch Unsinn..... Ich war schon bei x schlechten Ärzten und würde dennoch nicht dazu raten. nicht mehr zum Arzt zu gehen. Ich hatte ettliche miese Lehrer und schicke meine Kinder dennoch zur Schule. Solche Gruselgeschichten zu erzählen, ist doch null hilfreich und löst das Ausgangsproblem nicht. wenn Du keine Ahnung von gesetzlicher Betreuung hast ausser so eine Geschichte, dann sag' doch einfach nichts.
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