Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich wollen nächstes Jahr heiraten, ich habe 2 Kinder (7+9 J )aus meiner ersten Ehe und ein gemeinsames Kind (5 Mon.) mit meinem zukünftigen Mann, unser gemeinsames Kind hat bereits seinen Nachnahmen ich würde gern einen Doppelnamen für mich aber auch für die 2 großen Kinder wählen , besteht dazu die Möglichkeit mein Ex-Mann wäre auch bereit mir das alleinige Sorgerecht zu geben , es geht uns nur darum das man einen "Familiennamen" hat . Vorab schonmal vielen Dank für Ihre Antwort. V. Löder
Hallo, bei Ihnen kein Problem, die Kinder können keinen Doppelnamen nehmen. Sie können den Namen Ihres neuen Mannes auch nur dann nehmen, wenn der Vater zustimmt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
kinder dürfen keinen doppelnamen als familiennamen haben. da mußt du dich schon für einen entscheiden. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Stillbeschäftigungsverbot Forensische Psychiatrie
- Umgang Schwiegermutter-Kind
- Kündigungsfrist
- Familienzuschlag, Krankenversicherung und Elterngeld/Elternzeit
- Unterhaltsberechnung / Wohnvorteil
- Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht