Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

gemeinsamer Nachnahme wie ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: gemeinsamer Nachnahme wie ?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich wollen nächstes Jahr heiraten, ich habe 2 Kinder (7+9 J )aus meiner ersten Ehe und ein gemeinsames Kind (5 Mon.) mit meinem zukünftigen Mann, unser gemeinsames Kind hat bereits seinen Nachnahmen ich würde gern einen Doppelnamen für mich aber auch für die 2 großen Kinder wählen , besteht dazu die Möglichkeit mein Ex-Mann wäre auch bereit mir das alleinige Sorgerecht zu geben , es geht uns nur darum das man einen "Familiennamen" hat . Vorab schonmal vielen Dank für Ihre Antwort. V. Löder


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Ihnen kein Problem, die Kinder können keinen Doppelnamen nehmen. Sie können den Namen Ihres neuen Mannes auch nur dann nehmen, wenn der Vater zustimmt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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kinder dürfen keinen doppelnamen als familiennamen haben. da mußt du dich schon für einen entscheiden. LG


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