Mitglied inaktiv
Hallo! wir haben mal wieder Ärger mit unserem Vermieter 8große Wohnungsbaugesellschafft).Es geht um den Kinderwagen im hausflur. Diesbezüglich habe ich mich hier ja schon gut schlau machen können. Nun droht uns die Hausgesellschaft mit Kündigung, bzw. Gericht.Nur, kein einziges Schreiben wurde bis jetzt persönlich an uns zugestellt. Es handelt sich immer um Schreiben, die für jedermann sichtbar, aber nur uns betreffend, im Glaskasten im Hausflur aufgehangen werden. Gilt diese überhaupt als zugestellt an mich? Oder kann ich die erstmal getrost ignorieren? Danke für ihre Hilfe! Jenni
Liebe Jenni, ist nicht unproblematisch, da Sie eine Pflicht haben, den Kasten zu beachten (da stehen ja auch andere Dinge drin). Ist das an SIE adressiert und hängt im Kasten? Das habe ich ja noch nie gehört! Nein, ich würde mich auf stur stellen. Warten Sie ab- das ist ja Psychoterror (das ganze Haus weiß Bescheid). Haben Sie mal an den Mieterbund gedacht? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Jenni, aus dem Bauch raus würde ich das nicht für eine formell gültige Abmahnung halten, somit ist das auch nicht kündigungsrelevant. Allerdings würde ich mich um Einvernehmen bemühen... irgendjemand im Haus scheint da ja "zu stänkern". Einer Kündigung sieh jedenfalls gelassen entgegen... ich meine, daß sie aus formellen Gründen unwirksam ist. Jeanne
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit