Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gelten diese Schreiben als an mich zugestellt?

Frage: Gelten diese Schreiben als an mich zugestellt?

Mitglied inaktiv

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Hallo! wir haben mal wieder Ärger mit unserem Vermieter 8große Wohnungsbaugesellschafft).Es geht um den Kinderwagen im hausflur. Diesbezüglich habe ich mich hier ja schon gut schlau machen können. Nun droht uns die Hausgesellschaft mit Kündigung, bzw. Gericht.Nur, kein einziges Schreiben wurde bis jetzt persönlich an uns zugestellt. Es handelt sich immer um Schreiben, die für jedermann sichtbar, aber nur uns betreffend, im Glaskasten im Hausflur aufgehangen werden. Gilt diese überhaupt als zugestellt an mich? Oder kann ich die erstmal getrost ignorieren? Danke für ihre Hilfe! Jenni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jenni, ist nicht unproblematisch, da Sie eine Pflicht haben, den Kasten zu beachten (da stehen ja auch andere Dinge drin). Ist das an SIE adressiert und hängt im Kasten? Das habe ich ja noch nie gehört! Nein, ich würde mich auf stur stellen. Warten Sie ab- das ist ja Psychoterror (das ganze Haus weiß Bescheid). Haben Sie mal an den Mieterbund gedacht? Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Jenni, aus dem Bauch raus würde ich das nicht für eine formell gültige Abmahnung halten, somit ist das auch nicht kündigungsrelevant. Allerdings würde ich mich um Einvernehmen bemühen... irgendjemand im Haus scheint da ja "zu stänkern". Einer Kündigung sieh jedenfalls gelassen entgegen... ich meine, daß sie aus formellen Gründen unwirksam ist. Jeanne


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