Christiane Döner
sehr geehrte frau bader, ich habe folgende 2 fragen. 1. ich wurde letztes jahr in der Schwangerschaft gekündigt, jetzt nach 1 jahr habe ich mich in einem vergleich geeinigt, das wiederum ist 2 monate her. ich bin wieder eingestellt bis zum ablauf der elternzeit. der arbeitgeber ist für mich nicht erreichbar, macht auch keine anstalten das fehlende gehalt zu zahlen. was kann ich jetzt tun? 2. was ist mit dem urlaub vor der Schwangerschaft und gibt es anspruch auf urlaub in der zeit in der ich schwanger war u ja jetzt rückwirkend doch wieder eingestellt bin? vielen dank,
Hallo, Das war doch bestimmt ein gerichtl. Vergleich. Deshalb muss das der Anwalt Regeln, der Sie vertreten hat. 2. Auch das sollte im Vergleich geregelt sein.ansonsten haben Sie Ansprüche. Liebe Grüße NB
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