Ella.lngr
Hallo, da ich Kontakt zu Kunden habe, droht mir vermutlich ein BV sobald ich die Schwangerschaft bekannt gebe. Ich arbeite auf 450€ Basis und ohne richtigen Vertrag in dem irgendein festes Gehalt vereinbart wurde. Je nachdem wie viele Stunden ich arbeite, soviel Geld bekomme ich auch (im Rahmen der 450€). Wenn ich dann also ins BV falle, wie rechnet mein AG dann das mir zustehende Gehalt? Oder kann er dann einfach sagen „keine Stunden - kein Gehalt“? Liebe Grüße
Hallo, es wird dann für die Berechnung des Mutterschaftsgeld der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Antritt der Schwangerschaft herangezogen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Er muss den Durchschnitt der drei Monate vor eintritt der Schwangerschaft nehmen.
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren