Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltauszahlung

Frage: Gehaltauszahlung

BlueKitty

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Guten Tag. Ich hatte Elternzeit bis zum 11.12.2020 und nehme nun meinen Resturlaub von 2019 und diesem Jahr. Ich habe während meiner Elternzeit zum 31.12.2020 gekündigt, so kann ich 2,5 Tage Resturlaub nicht nehmen. Diese wurden von meinem Chef auch ausgezahlt. Aber nur diese. Steht mir für diesen Monat kein normales Gehalt mehr zu? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag muss den Lohn ab dem ersten Tag nach der EZ bis zum Vertragsende leisten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Natürlich musst du ab 12.12. bezahlt werden


drosera

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Hi, zu wann bekommst du denn immer dein Gehalt? Kann es nicht sein, dass du ganz normal zum Monatsende in die Gehaltsabrechnung gehst und dann deinen Lohn bekommst und die 2,5 Tage einfach gesondert abgerechnet wurden? Oder hast du die Abrechnung für Dezember schon bekommen.


BlueKitty

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Ich habe die Abrechnung schon bekommen


Felica

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Wie kannst du die Abrechnung schon haben? Arbeitest du im öffentlichem Bereich? Den eugdntkich kann die Abrechnung erst am Monatsende kommen. Was wenn du nun noch krank werden würdest? Da müsste die Abrechnung ja korrigiert werden. Ich gehe auch davon aus das noch keine Abrechnung des Monats Dezember erfolgt ist sondern nur die urlaubsvergütung.


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