Mitglied inaktiv
Die VS für meinen Sohn ist zwar anerkannt, jedoch war der KV noch nicht beim Standesamt um seine Geburtsurkunde vorzulegen um ins Geburtsregister eingetragen werden zu können. Er reagiert auch nicht auf entsprechende Aufforderungen. Hat es irgendwelche Nachteile (z.B. erbrechtlich) für meinen Sohn, wenn er nicht im Geburtsregister aufgeführt ist? Alternativ: Wie bringt man den KV dazu, mit der Geburtsurkunde beim Standesamt zu erscheinen?
Hallo, wo ist er denn anerkannt? Liebe Grüsse, NB
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