Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Okotber 2005 meine erste Tochter entbunden und zur Geburt vom Arbeitgeber (Caritas) einmalig sog. Geburtsbeihilfe in Höhe von 358 € erhalten. Seitdem bin ich in Elternzeit und erwarte im Mai mein zweites Kind. Ich bin noch angestellt, erhalte aber momentan wg Elternzeit keinen Lohn. Steht mir trotzdem nach AVR Geburtsbeihilfe zu?
Hallo, sorry - ich kenne mich nicht mit den AVR der Caritas aus. Aber lesen Sie mal hier: http://www.kodakompass.de/beihilfe/grundlagen.htm Liebe GRüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes