Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Okotber 2005 meine erste Tochter entbunden und zur Geburt vom Arbeitgeber (Caritas) einmalig sog. Geburtsbeihilfe in Höhe von 358 € erhalten. Seitdem bin ich in Elternzeit und erwarte im Mai mein zweites Kind. Ich bin noch angestellt, erhalte aber momentan wg Elternzeit keinen Lohn. Steht mir trotzdem nach AVR Geburtsbeihilfe zu?
Hallo, sorry - ich kenne mich nicht mit den AVR der Caritas aus. Aber lesen Sie mal hier: http://www.kodakompass.de/beihilfe/grundlagen.htm Liebe GRüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2