Mitglied inaktiv
Hallo, unser Nachbar verfügt über ein großes Grundstück mit einem großen Teich. Leider ist weder der Teich noch das Grünstück eingefriedet oder speziell abgesichert. In der weiteren Nachbarschaft wohnen ebenfalls Kinder zwischen 5 und 14 Jahren. Unsere Tochter ist 2,5 Jahre alt und ich befürchte mit steigendem Alter dadurch eine Gefahrenquelle. Kann ich rein rechtlich eine Absicherung des Teiches verlangen? Oder muß ich meiner Aufsichtspflicht nachkommen und darf das Kind bis zum Alter von 8-10 Jahren nicht eine Minute aus den Augen lassen, geschweige denn mit anderen Kindern draußen spielen lassen? vielen Dank im voraus, Claudia
Hallo, der Nachbar verletzt die Verkehrssicherungspflichten. Weisen Sie ihn hierauf schriftlich hin, uU wenden Sie sich an das Ordnungsamt Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag