Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Garantie

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Garantie

Mitglied inaktiv

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hallo, habe bei einem Geschäft Second-hand-Stoffwindeln gekauft. Diese habe ich 16 Tage benutzt und jetzt möchte ich sie zurückgeben-- mein Geld wiederhaben, weil ich mit Ihnen nicht zufrieden bin und auch meine dass sie undicht sind. Darf ich das? Bekomme ich auch die Rücksendekosten wieder? Der Verkäufer meint nämlich ich habe die Rückgabefrist von 14 Tagen nicht eingehalten und bekomme nichts wieder. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die SAche mangelhaft ist, kann man Nachbesserung oder Umtausch verlangen. Erst danach Geld zurück.Ist in seinben AGBs vielleicht das Gewährleistungsrecht beschränkt? Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, es heisst, bei Rücksendung von second-hand-Ware muß man das Rücksenden selbst bezahlen. Außerdem kann er die Windel nicht umtauschen, weil er keine mehr hat und auch behauptet, sie wären vor Verkauf dicht gewesen. Wer ist im Recht? Danke


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