Mitglied inaktiv
hallo, habe bei einem Geschäft Second-hand-Stoffwindeln gekauft. Diese habe ich 16 Tage benutzt und jetzt möchte ich sie zurückgeben-- mein Geld wiederhaben, weil ich mit Ihnen nicht zufrieden bin und auch meine dass sie undicht sind. Darf ich das? Bekomme ich auch die Rücksendekosten wieder? Der Verkäufer meint nämlich ich habe die Rückgabefrist von 14 Tagen nicht eingehalten und bekomme nichts wieder. Danke
Hallo, wenn die SAche mangelhaft ist, kann man Nachbesserung oder Umtausch verlangen. Erst danach Geld zurück.Ist in seinben AGBs vielleicht das Gewährleistungsrecht beschränkt? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ja, es heisst, bei Rücksendung von second-hand-Ware muß man das Rücksenden selbst bezahlen. Außerdem kann er die Windel nicht umtauschen, weil er keine mehr hat und auch behauptet, sie wären vor Verkauf dicht gewesen. Wer ist im Recht? Danke
Die letzten 10 Beiträge
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld