Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fristen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Fristen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Frau Bader, ich habe vor kurzem mein 2. Erziehungsjahr begonnen und werde ab demnächst auf 400 Euro Basis arbeiten gehen. Vorraussichtlich werde ich bis zum Ende der Elternzeit keinen KiTa-Platz bekommen.Ich habe aber das 3. Jahr noch nicht beantragt. Nun möchte mein Arbeitgeber, das ich das sobald als möglich tue. Aber ich glaube, das ich da doch 6 Wochen Frist habe bis zum Beginn des 3. Jahres. Ist dem so? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüsse.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, EU muss, wenn man direkt nach der Geburt damit anfangen will, 6 Wochen vorher beantragt werden, sonst 8 Wochen vorher. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbind-lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes fest-legen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Frist mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeit-gebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hi-nausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. Wer das Problem hat, das erst nur weniger als 2 Jahre beantragt hat, kann mit Frist von 8 Wochen neu beantragen. Ansonsten kann man, mit Nennung eines Datums, ohne an Jahresfristen gebunden zu sein, so lange EU nehmen, wie man möchte (auch im Wochen – oder Monatsbereich). Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich möchte fragen, ob folgende Vorgehensweise zu Elternzeit, Teillzeit während der Elternzeit und Teilzeit nach der Elternzeit möglich ist bzw. ob ich darauf bei meinem Arbeitgeber einen Anspruch habe? 1. Entbindung 24.10.17 2. Beantragung Elternzeit für 3 Jahre vom 24.10.17 – 23.10.20 (in dieser Zeit Kündigungsschutz) ...

Hallo Frau Bader, momentan(!)befinde ich in SSw im Besch.verbot mit dem zweiten Kind. Meine Frage richtet sich aber an das dritte EZ Jahr meiner erstgeborenen Tochter.. Die ersten beiden Jahre Elternzeit sind Oktober 2016 geendet. Kann ich (und wenn ja mit welchen Fristen)noch das dritte Jahr beantragen? Wollte das dritte Jahr ca.im Schula ...

Ich habe also keinen Anspruch auf das dritte Jahr? Und wann muss ich den Antrag spätestens gestellt haben (Wenn das Kind in die Schule kommt?) Und mit welchem Vorlauf? Zu der vorherherigen Frage: Hallo Frau Bader, momentan(!)befinde ich in SSw im Besch.verbot mit dem zweiten Kind. Meine Frage richtet sich aber an das dritte EZ Jahr ...

Schönen Tag ich glaube ich habe meine Chance auf Eltergeld verpasst. Unsere Tochter wurde am 16.08.17 geboren. Meine Partnerin hat die gewöhnlichen 12 Monate Elterngeld erhalten. Mein Plan war nun ( Januar 2019) die restlichen 2 Monate Elterngeld für mich zu beantragen. Nach einer Recherche im Internet bin ich nun der Ansicht dass ich dafür zu ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar grundsätzliche Fragen zum Mutterschutzgeld und Elternzeit/resturlaubsregelungen bei Schwangerschaft mit dem 2 Kind innerhalb einer laufenden Elternzeit des 1 Kindes. Zu meiner Situation: ich bin gerade mit dem 2ten Kind schwanger (Geburtstermin 21.06.2019) und gleichzeitig aber noch im 3 Jahr Elternzeit ...

Liebe Frau Bader, ich danke für Ihre Mühe! Folgende Frage beschäftigt uns: An unserer (privaten, staatlich anerkannten, freien) Schule ist geplant, alle Bestandsschüleren, die nicht bis Mitte März 2021 nachweisen können, dass sie gegen Masern vollständig immunisiert sind, auszuschließen, und an eine von der Stadt zugewiesene Schule zu schick ...

Hallo, meine Frau hat ein Nebengewerbe + Hauptjob und ist nun Schwanger. Nun ist unsere frage ob es rechtlich möglich ist, dass Nebengewerbe auf mich umzumelden, damit während des Elterngeldbezuges die Einnahmen aus dem Nebengewerbe nicht meiner Frau bei ihrem Elterngeldbezug angerechnet werden (Zuflussprinzip). 1. Ist es Rechtssicher möglich ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn man einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellt und diesem nicht entsprochen wird, gibt es dann Fristen bis wann man sich dagegen wehren muss? Wie sieht es aus, wenn den Stunden, aber nicht der Verteilung entsprochen wird? Vielen Dank.

In wenigen Monaten endet meine Elternzeit. Ich möchte anschließend in Teilzeit zurück kehren. Den Antrag habe ich Fristgerecht abgegeben und gehe von einem postiven Bescheid diesbezüglich aus. Nun ist mir bewusst, dass ich nicht meine ursprüngliche Tätigkeit ausüben werde. (Wurde mir bereits persönlich mitgeteilt) Steht mir eine gleichwertig ...

Hallo, 1) Elternzeitantrag/Teilzeitwunsch Frist: ich bekomme am 19.4. voraussichtlich unser erstes Kind. Ich würde gerne im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen und ab voraussichtl. Oktober '22 wieder 15h/Woche arbeiten (beim gl. Arbeitgeber, allerdings dann Teilzeit, habe eine Vollzeitstelle). Sind meine Informationen hierzu richti ...