Mitglied inaktiv
Hallo ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Letztes Jahr wurde die Beitragsbemessungsgrenze überschritten. In diesem Jahr aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit werde ich die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich nicht erreichen. Gehe ich dann als freiwillig versicherte in die Elternzeit oder lässt sich mein Versicherungsstatus aufgrund von der absehbaren Veränderung der Lebensumstäende und der Geburt noch ändern. Vielen Dank. Bin ich dann im Jahr 2020 freiwillig versichert?Wie ist es mit dem Jahr 2021 wo es entgültig steht dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht ist. Was passiert mit den Krankenkassen Beiträgen. Kann man es jetzt schon regeln?
Hallo, das kann ich Ihnen pauschal nicht sagen. Liebe Grüße NB
Paulinchen83
Ruf doch mal deine KK an und frage nach was möglich ist.
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