Mitglied inaktiv
Hallo Herr Stamnitz, ich hoffe, Sie können mir bei folgendem Problem weiterhelfen. Ich bin Bankkauffrau im Erziehungsurlaub (kein Erziehungsgeld) und habe nun die Möglichkeit, für eine ausländische Bank freiberuflich Projektarbeiten in Form von Übersetzungen zu machen. Da es sich nicht um regelmäßige Aufträge handeln wird, dürfte sich das durchschnittliche monatl. Einkommen auf weit unter 400 € bewegen. Da ich den ersten Auftrag bereits vorliegen habe nun meine Frage: was muß ich alles tun, um rechtlich und steuerlich alles richtig zu machen? Ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich? Mit Dank im voraus für Ihre Antwort, S.O.
Hallo, 1. Sie müssen den alten AG um Zustimmung bitten 2. Sie dürfen nicht mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten 3. Steuerlich fragen Sie bitte Herrn Stamnitz (Steuerberaterforum) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sorry, ich meinte natürlich: Hallo Frau Bader, (...)!!! Tut mir leid, ich habe das Posting natürlich für den Steuerteil auch an Herrn Stamnitz gesendet und war mal wieder etwas zu schnell.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse