Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen über Fragen

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit noch bis zum Januar 2004. Im August 2003 erwarte ich mein zweites Kind.´Nun habe ich zufllig Aussicht auf einen 325 Euro Job in einer anderen Firma bis zur Geburt. Frage1:Darf ich bis zur Geburt arbeiten oder muß ich vorher in den Mutterschutz gehen? Frage 2: Bekomme ich Mutterschaftsgeld? Wenn ja von wem und wo muß ich den bis wann beantragen? Frage 3:Da die zweite Geburt in den ersten Eu fällt, verfällt mir dann die restliche Elternzeiz oder kann man die ans zweite Kind hängen? Vielen Dank im VORAUS Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, man darf im EU nur mit Zustimmung des Ag eine andere Tätigkeit annehmen, MMutterschutz gilt wie bei jeder anderen Tätigkeit auch. Den EU des 2. Kindes kann bis zu dessen 3. LJ (bzw. dem 8. LJ) dranhängen, wenn man es vorher beantragt hat. MG zahlt die KK den KK-ANteil des normalen Jobs. Gruß, NB


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