Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Deysiedl

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Ich möchte fragen ob der Mutterschutz auch Teil der Elternzeit ist. Ich habe gelesen dass Elternzeit beginnt nach ende des Mutterschutzfrist also 8 Wochen nach der Geburt. Errechneter Geburtstermin war 16.10.2022 Ich habe mein Kind zur Welt gebracht am 25.10.2022 Mutterschutzfrist 04.09.2022-20.12.2024 Ich habe 2 Jahren Elternzeit bekommen also wann endet dann mein Elternzeit? 24.10.2024 oder 20.12.2024? Ich habe auf Antrag auf Elternzeit 24.10.2022 geschriben und mein Arbeitgeber hat bestätigt das ich so bekomme aber irgendwie stimmt das nicht mit das Aussage das Elternzeit beginnt erstmal nach der Mutterschutzfrist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, widersprüchöicher Weise zählen die Mutterechutz-Zeiten dazu, obwohl die EZ erst nach dem Mutterschutz beantragt werden muss. Wenn man es durchgehend nimmt, endet sie also am 3. Geburtstag. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Wäre dein erster Arbeitstag der 3. Geburtstag des Kindes


misses-cat

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Am 24.10


chrissicat

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Deine Elternzeit endet am 24.10.2024. Du hast dann noch 12 Monate Elternzeit übrig, die du entweder dranhängen kannst oder später in Anspruch nehmen kannst.


mamavonbaby

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Richtig, die 8 Wochen nach der Geburt bis du im Mutterschutz und darst gar nicht arbeiten. Danach könntest du theoretisch aarbeiten es sei denn du nimmst Elterzeit. Diese beginnt dann bei dir am .21.12.22....und geht so lange wie du sie beantragst...da du sie nur bis zum 24.10.24 beantragt hat, get sie auch nur bis dahin...du hättest auch bis zum 20.12.24 bentragen können.Das hast du aber nicht.


MamaausM2

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Wird der Mutterschutz mit in die Elternzeit gerechnet? 2 Satz 3 BEEG, dass die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MSchG) auf den Zeitraum der Elternzeit angerechnet wird. Das bedeutet, dass die zwei (bzw. maximal drei) Jahre der Elternzeit bei der Mutter ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu rechnen sind.


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