Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob Sie mir meine Frage beantworten können, bzw. dies in Ihr Fachgebiet fällt... Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bin alleinerziehend und bekomme vom Arbeitsamt Sozialgeld. Nun habe ich von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten und muss, bedingt durch die gestiegenen Gaspreise, ca. 400 EUR nachzahlen. Bei meinem geringen Einkommen ist mir dies derzeit unmöglich. Wissen Sie, ob ich hierfür vom Sozialamt eine Beihilfe erhalte. Vielen Dank für Ihre Antwort Gruß GritEs
Hallo, versuchen können Sie es. Die Höhe der Geldaushilfen orientiert sich an Richtsätzen, deren Höhe jedes Jahr neu festgelegt wird und für Alleinstehende und Ehepaare unterschiedlich geregelt ist. In diesen Sätzen sind Strom- und Gaskosten enthalten. Einmalig können auch die vor geschriebenen Raten für Energiekosten übernommen werden. Gruß, NB
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