Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader! Eine Frage: Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und haben keinen Ehevertrag, also wohl die Gütergemeinschaft. Mein Mann hat 2 Tage vor der standesamtlichen Trauung von seinen Eltern als Hochzeitsgeschenk für uns DM 20.000 auf sein Konto überwiesen bekommen (wir hatten damals noch kein gemeinsames), ohne Verwendungszweck. Keiner kann also nachweisen, daß es ein Hochzeitsgeschenk gewesen sein sollte. Wir haben davon einen Teil unseres neuen Autos bezahlt. Meine Frage: Wie sieht das bei einer Scheidung aus? Wir haben das Geld ja nicht gemeinsam erwirtschaftet. Muß ich das dann irgendie an ihn zurückgeben??? Danke, Ronja
Liebe Ronja, ohne Ehevertrag leben Sie im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wenn Sie nicht beweisen können, dass es ein Geschenk an Sie beide war, ist wohl davon auszugehen, dass es eine Gabe an ihn alleine war. Dies wird bei der Berechnung des Vermögensausgleiches nicht berücksichtigt. Es wird dabei jeweils für jeden Ehepartner getrennt das Endvermögen - das Anfangsvermögen berechnet. Und hier würde das Geld zum Anfamgsvermögen zählen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankengeld
- Elternzeit Ende direkt krank
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt