Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Coronageld

Frage: Frage zum Coronageld

honey2019

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Hallo Ich habe von meiner FA ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich eine Risikoschwangerschaft habe! Jetzt hätten wir im März eine Coronaprämie von 1.300 Euro bekommen! Erhalte ich diese auch? Vielen Dank!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist es eine Corona-Prämie mit gesetzl. Hintergund wie zB § 150a SGB XI? Oder einfach so vom AG gezahlt? Bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo. Liebe Grüße NB


mellomania

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Ja. Aber Risiko schwanger ist keine Indikatiin für ein bv. Du wirst engmaschiger betreut, mehr nicht. Das muss schon anders begründet werden unabhängig vom Arbeitsplatz.


honey2019

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Als Brustkrebspatientin leider ja :-( Hab’s mir nicht ausgesucht! Wäre lieber arbeiten gegangen!!!


mellomania

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der AG hätte dich ja ins homeoffice setzen können. falls die gefahr bei kontakt mit anderen bestünde. sofern er sein recht auf eine gefährdungsbeurteilung wahrnehmen kann. funkt ihm der gyn dazwischen, ob wohl es arbeitplatzabhängig und eventuell anpassbar/änderbar wäre, natürlich nicht den bonus erhältst du trotzdem. ob der AG das BV anfechten wird, weil ihm sein recht auf GFBU nicht gewährt wurde, kann dir halt keiner sagen .


Blömsche

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Mellomania, mir scheint, du wartest geradezu auf Fragen zu einem BV. Und es ist dir auch gleich, welchen Grund die Fragestellerin angibt, gell?


mellomania

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Nö. Ihre Frage ist beantwortet. Regeln müssen ja immer eingehalten werden. Von allen. :-) du hast ja nix beizutragen, daher ist dein Kommentar völlig überflüssig


mamavonbaby

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Nee, aber sie hat recht...egal wann es ein eFrage zum BV gibt, wird der Frau erstmal erklärt, das ihr BV nicht rechtens ist. Egal warum. Und ich finde ja das der Grund für das BV hier eigentlich niemanden was angeht. Das wird der Arzt gemacht haben und wenn der Ag das akzeptiert, dann ist das auch kein Problem.


BenLau2021

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Ich finde es auch immer unglaublich, was sich manch ein Benutzer wiederholt rausholt, in diesem Forum. Weshalb muss sich der Fragesteller immer Nackt ausziehen? Weshalb der Frauenarzt ein BV ausstellt, tut doch nichts zur Sache, oder? Muss immer gleich drauf rumgehackt werden? Es gibt doch mit Sicherheit legitime Gründe, weshalb ein Frauenarzt ein BV ausstellt und weshalb die Krankenkasse ohne wenn und aber zahlt. Wenn ein Frauenarzt dem nicht befugt wäre, würde es doch keiner machen?


mamavonbaby

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Liebe TE, du bekommst diese 1300euro wenn du zwischen dem 1.1.2021 und dem 29.11.2021 an mindestens einem Tag anspruch auf Entgeld hattest . ansonsten nicht. So steht es zumindest hier: https://oeffentlicher-dienst-news.de/corona-sonderzahlung-im-oeffentlichen-dienst-anspruch-hoehe-auszahlung/


honey2019

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Danke Benlau!!


honey2019

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Und danke an Mamavonbaby!!


honey2019

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Und.. In meinem Job kann man keinen Homeoffice machen! Gott sei dank hab ich einen tollen Arbeitgeber, der das akzeptiert hat und mir von Herzen das beste wünscht!!


Feuerschweifin

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Ja, mellomania ist die Leiterin der BV-Polizei, ganz übel. In ihrer Welt gibt es keine individuellen BVs von Ärzten, die sind grundsätzlich nicht existent für sie. Dass es diese gesetzlich sehr wohl gibt, interessiert sie nicht. Wie sie auf jedes Thema, das BV betrifft, anspringt, ist nur noch peinlich. Und am peinlichsten ist es, wenn sie mit ihrem Zweitnick "wailord" etwas postet und als mellomania diesem Posting dann zustimmt à la "wailord hat Recht!" An die AP: Ich wünsche dir alles alles Gute, lass dich durch die BV-Polizei hier nicht verunsichern, dein Arzt wird wissen, was er tut. Ich glaube, dass dir die Corona-Zahlung auch zusteht, da der Grundsatz ist, dass man im BV das bekommt, was man bekommen würde, wenn man arbeitet.


Dojii

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Witzig wie du hier darauf bestehst, dass Regeln ja "von allen" eingehalten werden müssen aber bei der Frage bzgl. der Urlaubsabgeltung nach Vertragsende ist deine persönliche Meinung wichtiger und richtiger als das eindeutige Gesetz. Deine zeitweise Doppelmoral hier sucht echt ihresgleichen.


mellomania

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das ist bis jetzt nicht beantwortet ob das tatsächlich so möglich ist. :-)


mellomania

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steht oben :-) steuerfrei.


Dojii

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Lies einfach meinen Beitrag von heute morgen im entsprechenden Topic. Fakt ist, der Arbeitsvertrag gibt ihr drei Monate nach Kündigungseingang Zeit, noch offene Gelder einzufordern.


mellomania

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gesetzt bitte. das ist mir zu schwammig. das hat hier unter diesem thread auch nix verloren. die rechte des AG fehlen mir bei deiner aussage.


Dojii

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Ernsthaft? Was dir fehlt oder nicht hat hier nicht zu interessieren. Es ist hier auch keiner dazu verpflichtet, dein persönliches Rechtsempfinden zu befriedigen. Es geht um Recht und nicht deine persönliche Meinung, wie etwas eigentlich in deinen Augen sein sollte. Aber ja, so ergeben viele deiner Antworten viel mehr Sinn. Dir geht es nicht um Recht und wie es ist, sondern du nutzt einfach nur jede Chance aus um der Welt zu erklären, wie es eigentlich sein sollte. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben beide einvernehmlich (!) im Arbeitsvertrag unterschrieben, dass der Arbeitnehmer drei Monate nach Kündigung noch Ansprüche geltend machen kann. Der Arbeitgeber hat laut dem rechtskräftigen BAG Urteil die Dauer des Arbeitsvertrages Zeit, den Urlaub zu kürzen. Hat er das nicht, hat er fahrlässig seine Chance verspielt und muss zahlen WENN die Arbeitnehmerin innerhalb der vertraglichen Frist ihren Anspruch geltend macht. Das wurde höchstrichterlich entschieden. Ob dir das gefällt oder nicht spielt da wohl, auch wenn du es gerne anders hättest, eher eine untergeordnete Rolle. Wir können das gerne im entsprechenden Topic fortführen, aber da antwortest du ja (bewusst?) nicht mehr.


Feuerschweifin

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Ja, ist das Standardverhalten von mellomania, wenn sie sich selbst in eine Sackgasse befördert hat, dann antwortet sie einfach nicht mehr, um dann beim nächsten Thema wie Phönix aus der Asche wieder aufzutauchen als wäre nichts gewesen.


mellomania

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ihr seid analysten und alles was dazugehört! ihr kennt euch im unteren niveau sehr gut aus. schön :-) damit ist ja allen geholfen. ich antworte auf persönliche angriffe seltenst. da ihr euch da unten besser auskennt. :-) von daher, lasst es einfach gut sein.


Feuerschweifin

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Nee, lass du es gut sein, hier andauernd den Fragestellerinnen falsche Antworten zu geben! Solange du permanent dein missgünstiges und rechtlich falsches Zeug in die Threads kübelst, solange wirst du korrigiert werden und Gegenwind bekommen. It's as easy as that!


Berlin!

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Du persönlich bist mir völlig egal. Und dass Du mich und andere arrgiant findest, ist nur verständlich, denn von unten betrachtet wirkt Niveau so. Du antwortest von 10 Fragen auf 9. Und 8 mal gibst Du ungefragt Deinen Senf dazu. Und gibst juristisch so falschen Rat, dass es für die Ratsuchende schlimme Folgen hat, wenn sie wirklich auf Dich hört. Deine Meinung ist mir schnuppe. Ich mag sie nicht, muss ich aber auch nicht. Dass Du aber völlig beratungsresistent falsch antwortest und Dich dann nicht einmal entschuldigen kannst oder grobe Schnitzer einsiehst ist echt daneben. Dich mit juristischen Fragen nicht auszukennen ist dabei nicht einmal schlimm, nicht umsonst ist Jura ein Studienfach und um Anwältin zu werden muss man lange und viel lernen. Und selbst Anwalt*innen wissen nicht alles. Du aber schon und wenn nicht, laberst Du drauf los ohne Rücksicht auf Verluste. Lass Du es doch bitte einfach. Und dauerhaft. Oder informiere Dich wenigstens.


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