Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Schulausflug

Frage: Frage zu Schulausflug

Würmli01

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Hallo! Ich habe eine vielleicht etwas seltsame Frage, die mir jedoch trotzdem im Kopf rumspukt. Meine Tochter ist 10Jahre, geht in die 5. Klasse. Ende der Woche ist ein Schulausflug mit Stadtführung in die nächstgelegene Großstadt (ca 35km entfernt) angesetzt. Die Kinder besuchen im Anschluss den Weihnachtsmarkt und dürfen noch ca 2 Std in 4er Gruppen in der Stadt rumlaufen. Jetzt habe ich heute einen Zettel bekommen, bei dem ich ausfüllen soll, ob ich einverstanden bin, dass meine Tochter dort ohne Aufsicht unterwegs ist oder eben nicht. Ich bin unsicher. Wer haftet, falls etwas passieren sollte? Meine Tochter und auch die anderen Mädels ihrer ihr zugeteilten Gruppe kennen sich in dieser Stadt nicht aus. Wie sieht es bei 10 Jährigen mit Aufsichtspflicht aus? Wäre es eine kleinere Stadt oder eine ihr bekannte Gegend, hätte ich weniger Probleme… Wissen Sie, wie ich mich am besten verhalten kann? Vielen Dank und liebe Grüße Würmli01


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das bedeutet, dass die Schule nicht haftet. Wenn Sie meinen, dass Ihr KInd das nicht schafft, müssen Sie mit der/dem/den Lehrer(in) sprechen. Dann bleibt Ihr Kind die ganze Zeit bei den Lehrern. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Wenn du unterschreibst, dass sie alleine darf ... ist ja die Schule raus aus der Aufsichtspflicht. Das wäre zumindest meine Auffassung. Heißt für mich: du musst einschätzen, ob deine Tochter das kann/du ihr das zutraust. Würdest du ohne Schulausflug deinerTochter erlauben, in einer fremden Stadt alleine rumzulaufen? Wenn nein. dann unterschreibst du nicht. Ich würde nachfragen, wie die Schule sich das genau vorstellt: sind da x Lehrer, die auch über den Markt gehen und die Kids im Blick behalten? Oder gehe die Lehrer/Betreuer einen Glühwein trinken und gucken gar nicht? Oder wie soll das ablaufen?


Schnecki2014

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Die Schule will die Einverständniserklärung von dir, damit dein Kind auf deine Verantwortung ohne Aufsicht ist. Es würde dann also niemand haften. Ob du es deinem Kind zutraust, sich alleine zu bewegen, musst du entscheiden. Die Aufsichtspflicht besteht abhängig vom Kind. Also ich würde das meiner jetzt 9jährigen Tochter durchaus zutrauen, noch dazu wenn sie zu viert sind. Sie werden ja wohl in der Nähe des Weihnachtsmarktes bleiben. Falls du Bedenken hat, dass dein Kind das schafft, kannst du halt die Einverständniserklärung nicht unterschreiben.


Mamamaike

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Hallo, die Lehrer tragen auch die Aufsichtspflicht, wenn die Kinder ohne direkt Aufsicht herumlaufen dürfen. Das müssen die Erziehungsberechtigten aber eben erlauben, sonst müssen die Kinder bei der Lehrperson bleiben. Die Lehrer haben vorher Regeln aufzustellen und müssen diese bekannt geben. Wer sich nicht daran hält, muss unter direkter Aufsicht bleiben. Es ist und bleibt ein Schulausflug, auch wenn die Kinder alleine herumlaufen dürfen, und im Falle eines Unfalls bezahlt die Unfallversicherung. So ist es zumindest bei uns (RLP). Viele Grüße


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