Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu meiner Frage vom 27.12.2007

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu meiner Frage vom 27.12.2007

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, frohes gesundes neues wünschen wir Ihnen.... Also, ich habe Sie am 27.12 schon mal "angepostet", bzgl. Urlaubstage.... Ich verstehe es nicht ganz, sorry..... So weit ich es verstehe, kriege bzw. stehen mit Urlaubstage auch 8 Wochen nach Entbindung zu, also die 8 Wochen Mutterschutz frist ??? Ist das Richtig ??? Urlaubstage stehen mir nur dann zu, wenn ich den ganzen Monat voll gearbeitet habe ?? Also, mein ET wäre der 18.3.2008, d.h. 5.2. fängt mein Mutterschutz an ( 6 Wochen vorher ). und 8 Wochen nach dem ET, wäre dann der 13.5.2008 einschl. , steht mir dann für März und April der Urlaubanspruch zu ?? Und Mai dann nicht, weil der Monat ja nicht "voll" ist ??? Ich würde mich über eine nochmalge Antwort sehr freuen. Haben Sie lieben Dank


Mitglied inaktiv

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Sag mal, hast Du schon mal die Suche bemüht??? ich glaube es riecht nicht, wenn "wir" diese Frage schon 100x beantwortet haben... Für jeden VOLLEN Monat EZ (nicht: MuSchu) kann der Urlaub gekürzt werden. Ist der mai ein VOLLER Monat EZ? Nein? Dann gibt Dir bitte die Antwort selber... Viele Grüße Désirée


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